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Nach Lockdown: Wirtschaftskammer fördert Gutschein-Aktion

Wer bei einem geschlossen gewesenen Betrieb einen Gutschein kauft, kann über die Aktion 20 Prozent des Rechnungsbetrags zurückerhalten. Es gilt ein Mindesteinkaufswert von 50 Euro, maximal werden 60 Euro ersetzt. Pro Person darf eine Rechnung mit einem Rechnungsdatum ab 13. Dezember eingereicht werden.

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Insgesamt wird von den Wirtschaftskammern österreichweit eine Million Euro für diese Aktion zur Verfügung gestellt. Nach dem Prinzip "First come, first served" gilt die zeitliche Reihenfolge der auf der Website www.wko-cashback.at einlangenden Rechnungen, ist das Budget ausgeschöpft, ist auch die Aktion zu Ende.

Die Gutscheine können von einem Handels-, Gewerbe-, Gastronomie- oder Tourismusbetrieb sein, reine Onlineshops sind von der Aktion ausgenommen.

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"Wenn am Montag der Handel endlich wieder starten darf, ist das ein zusätzlicher Anreiz für die Konsumenten, wieder in die Geschäfte zu kommen", sagt Margarete Gumprecht, Obfrau der Sparte Handel in der Wirtschaftskammer Wien, in einer Aussendung.