Die Corona-Wohnzimmer-Tests gelten wieder als Nachweis
Demnach können selbst abgenommene Tests in 3G-Bereichen (wie am Arbeitsplatz) wieder anerkannt werden. Einzige, schon bekannte Voraussetzung: Sie müssen von einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst sein. Gelten werden sie wie normale Antigentests 24 Stunden.
Ansonsten enthält die Verordnung keine großen Neuigkeiten. Die Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte bleiben - nunmehr mindestens bis 30 Jänner - ebenso bestehen wie die Sperrstunde in der Gastronomie.