News

Die Corona-Wohnzimmer-Tests gelten wieder als Nachweis

Demnach können selbst abgenommene Tests in 3G-Bereichen (wie am Arbeitsplatz) wieder anerkannt werden. Einzige, schon bekannte Voraussetzung: Sie müssen von einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst sein. Gelten werden sie wie normale Antigentests 24 Stunden.

Alle Inhalte anzeigen Alle Inhalte anzeigen

Ansonsten enthält die Verordnung keine großen Neuigkeiten. Die Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte bleiben - nunmehr mindestens bis 30 Jänner - ebenso bestehen wie die Sperrstunde in der Gastronomie.