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XXXLutz mit Steuersparmodell auch beim VwGH abgeblitzt

Lutz hatte gegen die Entscheidung der Behörde zunächst Revision eingelegt, doch das Bundesfinanzgericht hatte die Rechtsansicht der Finanzbehörde bestätigt. Somit landete der Fall beim Verwaltungsgerichtshof, nachdem der Möbelkonzern schon beim Verfassungsgerichtshof abgeblitzt war. Ende November 2020 wies nun auch das zweite Höchstgericht die Revision ab, wie aus der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung hervorgeht.

Wie der "Standard" am Samstag berichtet, fließen jährlich gut 50 Mio. Euro nach Malta, wodurch der Gewinn und damit die Steuerlast in Österreich geschmälert wird. In Malta muss Lutz dafür nur vergleichsweise geringe Abgaben entrichten.

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