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Zweieinhalb Jahre Haft nach Brandanschlag auf FPNÖ-Zentrale

Bei der Strafbemessung haben sich laut dem vorsitzenden Richter der bisher ordentliche Lebenswandel des Beschuldigten, "das Verbleiben im Versuchsstadium" sowie die längere Verfahrensdauer mildernd ausgewirkt. Erschwerend sei kein Umstand gewertet worden. Es liege eine "geschlossene Indizienkette" vor: "Es gibt keine andere Möglichkeit – Sie waren dort, mit den anderen Personen."

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