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Zweiter Prozesstag in OÖ nach Messerangriff auf Schlafenden

Am Tatort, im Haus der Familie, waren zwei Stanleymesser - eines mit orangenem und eines mit rotem Griff - sichergestellt worden, die theoretisch als Tatwaffe in Frage kommen. An beiden seien Spuren von der mutmaßlichen Täterin und dem Opfer gefunden worden, allerdings kein Blut, führte der Sachverständige aus. Die Messer könnten abgewaschen worden sein, ergänzte er. Dennoch stellte er klar, "dass keine Zuordnung als Tatwaffe möglich" sei. Laut Aussage einer Polizistin hätte die Angeklagte selbst einem Beamten jenes mit dem orangenen Griff als Tatwaffe gezeigt.

Am Tatabend, dem 2. August, soll die Frau laut Anklagebehörde ihre Medizin, die sie wegen depressiver Erschöpfungszustände einnimmt, dem Mann ins Gulasch gemischt haben. Darauf schlief dieser nach dem Essen erst auf der Couch ein und ging später zu Bett. Dort soll die gebürtige Tschechin dann mit einem scharfen Messer den Schlafenden an der Kehle geschnitten haben. Davon wachte der Verletzte auf und schrie, worauf die Angeklagte von ihm abgelassen haben soll. Der Mann drückte mit einem Tuch auf die blutende Wunde und rief seiner Tochter zu, sie solle die Rettung rufen.

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Aufgestaute Wut und Zorn der Frau, die laut psychiatrischer Sachverständiger zurechnungsfähig sei, aber unter einer Bindungsstörung leide und ständig Aufmerksamkeit und Anerkennung fordere, nannte die Staatsanwältin als Motiv für den Mordversuch am Ehemann. Dass die Angeklagte im Prozess dann "um ihre Haut zu retten, die Tochter opfert", sorgte nicht nur bei der Staatsanwältin für Entsetzen.

Der Verteidiger hingegen plädiert für Freispruch, da seine Mandantin bisher nur deshalb die Schuld auf sich genommen habe, um das älteste ihrer vier Kinder, die Tochter, zu schützen. Ihre bisherigen "Larifari-Aussagen" zur Tatnacht seien für ihn kein "eindeutiges Geständnis": "Der schnellste ist nicht immer der richtige Weg", meinte er gleich zu Prozessauftakt zu den Geschworenen. Die Tochter habe jedenfalls ihren Vater "gehasst", sagte die Angeklagte unter Tränen. Das 13-jährige, noch strafunmündige Mädchen sei es gewesen.

Ein Urteil ist für den Abend geplant.