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Zwölf Prozent der Studierenden erlebten sexualisierte Gewalt im letzten Jahr

Das zeigt eine am Freitag präsentierte Umfrage der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH). Nur etwa 20 Prozent der Fälle wurden dabei der zuständigen Stelle gemeldet.

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Fragebögen ausgesendet

Für die Umfrage wurden an alle 380.000 Studierenden Fragebögen ausgesendet, rund 10.200 beantworteten diesen vollständig. Knapp 1.200 bzw. 11,57 Prozent berichteten dabei von einer sexuellen Belästigung im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes. Dazu muss dieses Verhalten unerwünscht gewesen sein, die Würde der Person verletzt und das Studium beeinträchtigt haben. Das kann etwa von sexuell konnotierten Witzen über Bemerkungen über den Körper bis hin zu unerwünschten Annäherungsversuchen und körperlichen Übergriffen reichen.

2,4 Prozent bzw. 244 erlebten unerwünschte sexuelle Berührungen - das ist das eindeutig sexuell gemeinte Angreifen von Brüsten, Genitalien, Gesäß oder Oberschenkeln. 0,5 Prozent bzw. 53 waren sogar mit nach dem Strafgesetzbuch sanktionierten Handlungen gegen die sexuelle Integrität oder Selbstbestimmung konfrontiert - also etwa geschlechtliche Nötigung oder Vergewaltigung.

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"Sexualisierte Gewalt gehört zum Alltag an den Hochschulen", kritisierte ÖH-Vorsitzende Keya Baier bei einer Pressekonferenz. Betroffen sind mehrheitlich Frauen, bei unerwünschten sexuellen Berührungen sind nichtbinäre, Inter- und Transpersonen überproportional häufig Opfer.

Täter sind primär andere Studierende. Bei sexuellen Belästigungen sind dies aber in knapp 40 Prozent der Fälle Lehrende, bei unerwünschten sexuellen Handlungen in rund einem Drittel. Die meisten Belästigungen finden an öffentlichen Orten wie Hörsälen, Gängen oder Lernplätzen statt, unerwünschte Berührungen und Handlungen primär an semiprivaten Orten wie Ateliers oder Laboren.

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Die ÖH fordert daher die Verankerung von Awareness-Schulungen für Lehrende, die Einrichtung von unabhängigen Anlaufstellen an allen Hochschulen sowie einen Ausbau von kostenlosen Psychotherapieangeboten. Außerdem müssten Betroffene "immer die Deutungshoheit" haben.