APA - Austria Presse Agentur

Missbrauch an Skihauptschule Neustift: Pädagoge vor Gericht

Ein 59-jähriger Pädagoge hat sich am Dienstag am Landesgericht Innsbruck wegen des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen und des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses verantworten müssen. Ihm wurde vorgeworfen, zwischen 1996 und 1998 in der Skihauptschule Neustift eine Schülerin bei Massagen intensiv im Brust- und Genitalbereich berührt zu haben. Er bekannte sich nicht schuldig.

"Mein Mandant ist zutiefst betroffen von den Vorwürfen", meinte der Anwalt des Pädagogen in seinem Eröffnungsplädoyer. Die "heftige mediale Berichterstattung" habe nicht wieder gut zu machenden Schaden verursacht, so der Verteidiger. Sein Mandant habe bisher über ärztliches Anraten keine Aussage gemacht, da er sich dieser zusätzlichen psychischen Belastung nicht aussetzen sollte.

Der Angeklagte selbst gab an, nie Lehrer oder Trainer der betroffenen Schülerin gewesen zu sein. Er habe keine aktiven Erinnerungen an das Mädchen. Bei Rennen habe er am Start zwar immer alle Schüler massiert, da seien aber zahlreiche weitere Lehrer, Eltern und Schüler in unmittelbarer Nähe gewesen. In einem geschlossenen Raum habe er, wie ihm vorgeworfen wird, das Mädchen nie massiert und auch im Brust- oder Genitalbereich habe er Schülerinnen nie berührt.

Bereits 1998 seien mittels eines anonymen Schreibens Vorwürfe gegen den Angeklagten laut geworden. Er sei damals im Gespräch als möglicher neuer Direktor gewesen und das habe man verhindern wollen, meinte der Beschuldigte. "Ich wollte im Internat sehr vieles verändern und Änderungen stoßen nun mal auf Widerstand", erklärte der 59-Jährige. Handschriftliche Notizen, die seit 1996 von Vorfällen berichten und in denen es heißt, dass sich Schülerinnen nicht wohlfühlen würden, wenn sie von dem Angeklagten massiert wurden, seien ebenfalls erst 1998 im Zuge der Diskussion um einen neuen Direktor aufgetaucht.

Die damalige Schülerin soll laut Staatsanwaltschaft aufgrund der erlittenen psychischen Beeinträchtigung bis heute medizinischer Behandlung bedürfen. "Sie leidet unter einer depressiven und einer Angststörung. Sie nimmt bis heute Antidepressiva", sagte die Staatsanwältin. Das Mädchen habe letztendlich aufgrund dieser sexuellen Übergriffe die Schule vorzeitig verlassen. Es habe laut der öffentlichen Anklägerin auch bei anderen Schülerinnen Grenzüberschreitungen des Pädagogen gegeben, diese seien aber nicht strafrechtlich relevant. Zudem habe es bereits in den 1990er-Jahren eine Weisung an den 59-Jährigen gegeben, dass er keine Mädchen mehr trainieren dürfe.

Aufgrund der Schwere der gesundheitlichen Schädigung des Opfers sind die Taten laut der Anklagebehörde mit höherer Strafe, nämlich mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bedroht und daher auch noch nicht verjährt. Ein Urteil wurde für den Nachmittag erwartet.