APA - Austria Presse Agentur

"Stop-Soros-Gesetz" mit Einschränkungen verfassungskonform

Das ungarische Verfassungsgericht hat ein Gesetz, das Freiheitsstrafen für zivile Flüchtlingshelfer vorsieht, als verfassungskonform eingestuft, zugleich aber seine Anwendung eingeschränkt. Die Europäische Kommission hat wegen des Gesetzes ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet.

Der im Gesetz verankerte Straftatbestand der "Beihilfe zur illegalen Migration" bestehe nur, wenn Personen oder Organisationen absichtlich und zweckgerichtet im Interesse von Menschen tätig werden, die keiner Verfolgung ausgesetzt sind und sich illegal im Land aufhalten. Dies stellten die Höchstrichter in ihrem Urteil am Donnerstag fest (Aktenzeichen IV/1565/2018). Der besagte Straftatbestand sei auch nicht erfüllt, wenn zivile Flüchtlingshelfer mit ihren Handlungen ausschließlich darauf abzielen, das Leid von Bedürftigen zu mildern und ihnen eine menschliche Behandlung zuteilwerden zu lassen.

Die Regierung des rechts-nationalen Ministerpräsidenten Viktor Orban hatte die Bestimmungen im Vorjahr unter der Bezeichnung "Stop-Soros-Gesetz" vom Parlament beschließen lassen, um zivilen Flüchtlingshelfern strafrechtliche Konsequenzen anzudrohen. Bei Verstößen sind im Wiederholungsfall Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr vorgesehen.

Die Europäische Kommission hat wegen des Gesetzes ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet. Die Bezeichnung "Stop Soros" bezieht sich auf den liberalen US-Milliardär George Soros. Der aus Ungarn stammende Holocaust-Überlebende unterstützt mit seiner humanitären Stiftung zahlreiche Zivilorganisationen, die Flüchtlingen und Asylsuchenden helfen.

Die ungarische Regierungspropaganda unterstellt Soros, Europa mit Massen von muslimischen Einwanderern überschwemmen zu wollen. Eine jüngste Plakatkampagne diffamiert ihn als dämonischen Einflüsterer von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker. Sie hat europaweit für Empörung gesorgt.