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TÜV überzogen und in einen Unfall verwickelt?

Ein Unfall ist meist ein schockierendes und erschreckendes Ereignis für alle Beteiligten, welches einen lange prägt.

Doch wenn man zusätzlich erfährt, dass die eigene Autoversicherung den Schaden nicht übernimmt, weil die TÜV Plakette abgelaufen ist, dann kann es schnell in einer finanziellen Katastrophe enden.

Doch stimmt das überhaupt, oder können sich Fahrzeugführer auch nach Überschreiten der Hauptuntersuchung ihres Autos seelenruhig über die Straßen bewegen? In diesem Artikel werden wir dieses Thema genauer betrachten. Wir beschäftigen uns mit den Problemen einer Überschreitung sowie der möglichen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz.

Mit welchen Folgen ist bei Nichteinhaltung der Hauptuntersuchung zu rechnen?

Es ist keine gute Idee, den TÜV zu überziehen, dieser gilt nämlich als wesentlicher Bestandteil der Sicherheit des Fahrzeuges im Straßenverkehr. Denn nur, wenn alle Autoteile vollständig funktionieren, kann die Gefahr von Unfällen weitestgehend reduziert werden. Aus diesem Grund überprüft der TÜV in regelmäßigen Abständen unter anderem die Bremsen, die Lenkung und den Motor auf mögliche Schäden.

Sobald das Datum auf dem Siegel überschritten wurde, kann ein Verkehrsunfall aufgrund eines mechanischen oder elektronischen Defekts am Fahrzeug die Folge sein. Insbesondere dann, wenn der Halter bereits in Kenntnis über einen Mangel am Fahrzeug gesetzt ist, kann das Auslassen der Hauptuntersuchung zu einem Unfall führen, welcher hätte vermieden werden können.

Frist verpasst? Bußgelder beachten!

  • 15 € Bußgeld bei Überschreitung von mehr als zwei Monaten
  • Bei Überziehung ab vier bis acht Monate fällt ein Bußgeld von 25 € an
  • Ab acht Monaten sprechen wir von einem Bußgeld in Höhe von 60 € und einen Punkt

Erlischt der Versicherungsschutz ohne gültige TÜV Plakette?

Wenn der TÜV abgelaufen ist, kann laut Versicherung im Falle eines Unfalls nicht immer die vollständige Kostenübernahme gewährleistet werden. Das passiert etwa dann, wenn ein technischer Fehler zum Unfall mit dem Fahrzeug geführt hat und dieser Fehler hätte durch einen TÜV-Check behoben werden können.

Trifft das Worst-Case Szenario ein und es kommt zu einem Unfall mit dem Fahrzeug, ist die Versicherung in der Pflicht nachzuweisen, dass der Unfall bei Einhaltung der Hauptuntersuchung vermeidbar gewesen wäre. Dieser Nachweis erfolgt in der Regel durch die Begutachtung eines Sachverständigen. Wenn das Fahrzeug lediglich ein paar Tage über dem Termin war, sollte es bezüglich des Versicherungsschutzes also keine Probleme geben.

Muss ich einen Anteil zur Schadensbegleichung beitragen?

Grundsätzlich müssen sich Beteiligte aber keine allzu großen Sorgen bezüglich der Schadensübernahme trotz fehlender Plakette machen. In der Regel trägt nämlich die Haftpflichtversicherung den Schaden am Fahrzeug der anderen Partei.

Wenn die Hauptuntersuchung bereits mehrere Monate überschritten wurde und festgestellt wird, dass etwa verschlissene Bremsen verantwortlich für den Verkehrsunfall sind, kann es sein, dass die Versicherung den Fahrzeugführer in seine Pflicht nimmt. Hier kann es beispielsweise vorkommen, dass der Fahrzeugführer einen Anteil zur Schadensbegleichung beitragen muss.

Fazit

Schlussendlich können wir feststellen, dass es grundsätzlich kein Problem ist, die Hauptuntersuchung wenige Tage oder Wochen zu überziehen. Sollte es in diesem Zeitraum zu einem Verkehrsunfall kommen, können Fahrzeugführer meist beruhigt sein, denn die Versicherung trägt die Kosten in voller Höhe.

Schwierig wird die Situation, sobald der TÜV bereits mehrere Monate überzogen wurde und ein Gutachter feststellen kann, dass der Unfall durch die Hauptuntersuchung hätte vermieden werden können. In diesem Fall wird die Versicherung den Fahrzeughalter höchstwahrscheinlich in Regress nehmen und zumindest anteilig zur Kasse bitten.

Aber auch das drohende Bußgeld sollte nicht außer Acht gelassen werden. Dieses kann je nach Dauer der Überziehung bis zu 60 € betragen und den bekannten Punkt in Flensburg mit sich bringen. Wir können allen Fahrzeughaltern nur empfehlen, das Datum auf der Plakette stets im Blick zu behalten und rechtzeitig einen Termin bei der nächstgelegenen TÜV-Stelle zu vereinbaren.