Nach Hochwasser: Wann erhalte ich Steuererleichterungen?

Mehrere Geldscheine in einem weißen Kuvert.
Österreicher:innen, die in den letzten Wochen von Unwettern betroffen waren, können Steuererleichterungen in Anspruch nehmen.

Das gab Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) am Freitag bekannt. Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden durch Hochwasser und Erdrutsche sowie Reparatur- und Sanierungskosten für Pkw, PC, Kleidung oder Geschirr sind steuerlich absetzbar. Voraussetzung ist jedoch, dass keine Versicherung oder öffentliche Hilfsgelder beansprucht wurden.

Betroffene sind ebenfalls von bestimmten Gebühren und Verwaltungsabgaben befreit, einschließlich solcher für die Neuausstellung von Dokumenten wie Reisepässen und Führerscheinen, Fahrzeugzulassungen oder Baugenehmigungen. Bei beschädigten Wohnungen oder Fahrzeugen entfallen auch die Gebühren für neue Miet- oder Leasingverträge.

Auch Fristverlängerungen möglich

Steuerpflichtige, die unmittelbar von einer Naturkatastrophe betroffen sind, können Fristverlängerungen für die Einreichung von Steuererklärungen und Beschwerdefristen beantragen. Zudem sind Erleichterungen bei Steuerzahlungen und Vorauszahlungen möglich, darunter Stundungen und die Anpassung von Ratenzahlungen.

Unternehmen, die Ersatzinvestitionen aufgrund des Hochwassers tätigen, können zudem von allgemeinen Investitionsanreizen wie dem Investitionsfreibetrag und der degressiven Abschreibung profitieren. Zusätzlich sind Leistungen aus dem Katastrophenfonds und Spenden für die Schadensbeseitigung steuerfrei. Spenden an begünstigte Einrichtungen, wie etwa an freiwillige Feuerwehren, sind steuerlich absetzbar.

"Jetzt ist es wichtig zu helfen und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger über die signifikanten Erleichterungen, die das Steuerrecht bei Naturkatastrophen ermöglicht, zu informieren", sagte Brunner. "

Wir tun unser Bestes, um den finanziellen und organisatorischen Herausforderungen dieser Katastrophen zu begegnen und stehen den Menschen in dieser schweren Zeit zur Seite. Der Bund ersetzt den Ländern 60 Prozent der Hilfsgelder, die von diesen an die Geschädigten ausgezahlt werden, aus dem Katastrophenfonds", erklärte der Finanzminister. "Sollte der Fonds aufgrund außergewöhnlicher Unwetter nicht ausreichen, ist die Regierung bereit, die Mittel entsprechend aufzustocken."

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