EU-Behörde findet schädliche Chemikalien in Kosmetika
Das geht aus einem Bericht der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hervor. Die EU-Behörde mit Sitz in Helsinki fand unter anderem in Eyelinern und Liplinern sowie in Haarspülungen und Haarmasken Inhaltsstoffe, die in solchen Produkten verboten sind.
Der Grund für das Verbot ist, dass die Stoffe in der Umwelt nur langsam abgebaut werden oder im Verdacht stehen, der Fruchtbarkeit zu schaden oder krebserregend zu sein. Die ECHA hat im Zeitraum von November 2023 bis April 2024 knapp 4.500 Kosmetika in 13 europäischen Ländern untersucht - unter anderem in Österreich, Deutschland, Dänemark und Italien. Dabei haben sich die Fachleute vor allem die Liste der Inhaltsstoffe angesehen.
285 Produkte untersucht
285 der untersuchten Produkte - rund sechs Prozent - enthielten dem Bericht zufolge gefährliche Chemikalien. Dabei handelte es sich hauptsächlich um die Stoffe Perfluorononyl Dimethicone und Decamethylcyclopentasiloxan, auch D5 oder Cyclopentasiloxane genannt. Der erstgenannte Stoff gehört zu den PFAS-Chemikalien. Diese werden auch Ewigkeitschemikalien genannt, weil sie sich in der natürlichen Umwelt nicht abbauen.
Laut ECHA-Bericht haben die nationalen Behörden Maßnahmen ergriffen, um die Produkte mit den gefährlichen Inhaltsstoffen vom Markt zu entfernen. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung liefen die Nachforschungen demnach noch in etwa der Hälfte der Fälle.
Inhaltsstoffe
Die Chemikalienagentur rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Liste der Inhaltsstoffe bei Kosmetika auf die oben genannten Chemikalien hin zu überprüfen. Die Behörde unterstrich, dass die gefährlichen Stoffe in Produkten sämtlicher Preiskategorien gefunden wurden.
An dem ECHA-Projekt nahmen Österreich, Deutschland, Dänemark, Finnland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen, Rumänien und Schweden teil. Wie viele Produkte in welchen Ländern gefährliche Inhaltsstoffe enthielten, ging aus dem Bericht nicht hervor.
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