Swift-Konzerte abgesagt: Werden auch Hotelkosten erstattet?

Was wird rückerstattet?
Dass die Tickets erstattet werden, ist ein schwacher Trost. Aber was passiert mit Hotel- und Reisekosten?

Mit der Absage der Konzerte des US-Megastars Taylor Swift sind viele Fans nicht nur enttäuscht, sondern auch unsicher, ob sie die Kosten für das gebuchte Hotel oder die Anreise erstattet bekommen. Obwohl die Ticketkosten zurückerstattet werden, bleiben viele andere Ausgaben unberücksichtigt.

Ticketkosten werden erstattet

Nach der Absage der Konzerte haben Konsumentinnen und Konsumenten Anspruch auf die Rückerstattung der Ticketkosten. Der Veranstalter hat bereits angekündigt, dass diese Erstattung innerhalb von zehn Tagen automatisch erfolgen wird und auf das Konto rückgebucht wird. 

Hotel- und Reisekosten: Keine Rückerstattungspflicht

Für Hotelübernachtungen und Anreisekosten besteht keine Verpflichtung des Konzertveranstalters zur Rückerstattung. Die Verträge für zusätzliche Leistungen wie Übernachtung oder Anreise bleiben trotz der Konzertabsage bestehen. Die kurzfristig Absage hat laut Branchenkennern zunächst auch für keine große Stornowelle in den Wiener Hotels ausgelöst. "Teilweise sind die Leute ja schon da", sagte der Sprecher der Österreichischen Hoteliervereinigung, Oliver Schenk. "Per se ist das kein Stornogrund, weil es keine Reisewarnung oder Ähnliches für Wien oder Österreich gibt."

Zusatzversicherungen checken

Welche Kosten bei einer möglichen Stornierung des Hotelzimmers anfallen, ergibt sich aus den jeweiligen Buchungsunterlagen. Ob und in welchem Umfang die Anreise storniert oder umgebucht werden kann, hängt von den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters ab. Im schlimmsten Fall erhalten Konsument:innen bei Nichtantritt der Reise nach Wien keine Erstattung dieser Kosten. Falls du eine Zusatzreiseversicherung abgeschlossen hast, vergewissere dich, ob eventuell Stornierungs-Fälle abgedeckt sind.

Mit Unterkünften in Kontakt treten

Falls nur Nächtigungen gebucht wurden, liegt es im Ermessen der Hoteliers, wie sie damit umgehen. "Es sind alle um Lösungen bemüht", betonte Schenk. "Man muss einen guten Zwischenweg bieten." Man könne eventuell anbieten, dass der Gast abreist und später wieder kommt. "Der Hotelier bleibt halt sitzen drauf, weil jetzt verkaufen für morgen wird er das Zimmer nicht mehr."

Die Beherbergungsbetriebe trifft die Konzertabsage jedenfalls in einem ungünstigen Moment. Schon in den ersten beiden Sommermonaten Juni und Juli lief das Geschäft wegen der Fußball-Europameisterschaft zögerlicher. Der August entwickelte sich bisher generell ein bisschen besser als die Zeit davor, von der man sich mehr erhofft hatte, heißt es aus der Branche.

Paketbuchungen können kostenlos storniert werden

Fans, die ein Gesamtpaket - etwa Ticket plus Anreise oder Ticket plus Hotel - über einen Reiseveranstalter gebucht haben, können diese Reise laut Arbeiterkammer (AK) kostenlos stornieren, da ein wesentlicher Bestandteil des Arrangements, nämlich das Konzert, nicht stattfindet. Betroffene sollten sich an ihren Reiseveranstalter wenden, die Reise schriftlich stornieren und die Rückzahlung des gesamten Reisepreises verlangen.

Kontaktaufnahme bei Problemen

Kommt der Konzert- oder Reiseveranstalter der Rückzahlungsverpflichtung nicht nach, sollten sich Betroffene an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer wenden.

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