APA - Austria Presse Agentur

EuGH: Markenamt muss erneut über "Fack Ju Göhte" entscheiden

Die Macher der erfolgreichen Filmreihe "Fack Ju Göhte" können nach jahrelangem Rechtsstreit doch noch auf die Zulassung des Filmtitels als Marke in der EU hoffen. Das EU-Markenamt müsse sich erneut mit der Markenanmeldung befassen, urteilte der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg.

In ihrer vorherigen Entscheidung habe die EU-Behörde nicht ausreichend berücksichtigt, dass "Fack Ju Göhte" von der deutschsprachigen breiten Öffentlichkeit offenbar nicht als moralisch verwerflich wahrgenommen worden sei.

Die Constantin Film GmbH wollte sich den Titel ihrer Filme schon 2015 als Marke in der EU schützen lassen - etwa für Schmuck, Schreibwaren und Spiele. Das EU-Markenamt EUIPO lehnte das jedoch ab und begründete dies damit, dass deutschsprachige Verkehrskreise in den Wörtern "Fack Ju" den vulgären und anstößigen englischen Ausdruck "fuck you" (deutsch: fick dich) erkennen würden. Constantin Film klagte dagegen vor dem EU-Gericht, das dem EUIPO 2018 Recht gab. Diese Entscheidung hob der EuGH nun auf.