APA - Austria Presse Agentur

Gericht wies Unterlassungsklage von Boris Becker ab

Der frühere Tennisstar Boris Becker ist mit seiner Unterlassungsklage gegen den TV-Komiker Oliver Pocher vor Gericht gescheitert. Becker werde durch einen Fernsehbeitrag des Comedians nicht in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt, entschied das Offenburger Landgericht am Dienstag, wie eine Sprecherin nach einer mündlichen Verhandlung mitteilte.

Strittig war vor Gericht ein Fernsehbeitrag aus der RTL-Sendung "Pocher - gefährlich ehrlich" vom Oktober 2020. Becker verlangte laut seinem Offenburger Anwalt Samy Hammad, dass der Beitrag nicht mehr gesendet und im Internet gelöscht wird.

Die Veröffentlichung sei möglich, da es sich um "Bildnisse der Zeitgeschichte" handle, so das Gericht. Es nannte auch explizit die Belange der Meinungs- und Rundfunkfreiheit. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig.