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Darum kann Meghan Markle keine US-Präsidentin werden

Ein zweihundert Jahre alter Verfassungszusatz könnte die angeblichen politischen Pläne von Meghan Markle durchkreuzen.
Selma Tahirovic Selma Tahirovic

Im Sommer verbreitete sich das Gerücht, dass Meghan Markle laut einem/einer InsiderIn 2024 als US-Präsidentschaftskandidatin antreten möchte. Dass die 40-Jährige diesen Weg beschreiten möchte, scheint nicht ganz abwegig.

Regelmäßig engagiert sich die Adelige mit ihrem Ehemann Prinz Harry in der Politik. Kürzlich machte Markle Schlagzeilen, als sie sich für bezahlten Elternurlaub eingesetzt hatte und sich dafür mit einem offenen Brief als Herzogin an republikanische SenatorInnen wandte. Royal-ExpertInnen unterstellten der ehemaligen Schauspielerin, dass sie ihren Adelstitel ausnutzen würde, um sich in der US-Politik einzumischen. 

Obwohl sich die Herzogin von Sussex nie über die angeblichen Präsidentschaftspläne geäußert hat, wird ihre Kandidatur höchstwahrscheinlich nicht möglich sein. 

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Keine Präsidentschaft wegen Adelstitel?

Zwar haben Markle und Prinz Harry im März 2020 ihre royalen Pflichten abgelegt, doch der Adelstitel könnte der zweifachen Mutter nun zum Verhängnis werden. Wie die britische Zeitung "Telegraph" erklärt, verhindert ein Zusatz in der US-amerikanischen Verfassung, dass die 40-Jährige als Staatsoberhaupt kandidieren kann.

Laut einem eingeführten Zusatzartikel über Adelstitel im Jahr 1810 dürfen Personen, die einen von einer ausländischen Macht verliehenen Adelstitel annehmen, beanspruchen, erhalten oder behalten, kein Bundesamt bekleiden.

Der Beschluss zur Aufnahme des Zusatzartikels wurde gefasst, als Napoleon Bonapartes jüngerer Bruder Jérôme die US-Amerikanerin Elizabeth "Betsy" Patterson heiratete.
Die Heirat führte zu fieberhaften Spekulationen, dass ihr Sohn Jerome für das Amt kandidieren könnte – und bei seinem Sieg die USA dem französischen Imperium "unterliegen" würden.

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Meghan Markle kann natürlich trotzdem kandidieren, um die erste Präsidentin der USA zu werden. Immerhin ist die ehemalige Schauspielerin immer noch Staatsbürgerin des Landes und hat ein Recht darauf.

Sollte es tatsächlich dazu kommen, dass sich die Herzogin von Sussex dem Wahlkampf stellt, könnte ihr der Verfassungszusatz Probleme machen – und mit Sicherheit Kontroversen auslösen.