APA - Austria Presse Agentur

R. Kelly muss Behandlungskosten von Opfern übernehmen

Der nun bereits zweifach wegen Sexualstraftaten verurteilte Ex-Popstar R. Kelly (muss auf Anordnung einer New Yorker Richterin die Behandlungskosten mehrerer Opfer übernehmen.

Zwei Opfer sollen das Geld für psychologische Behandlungen sowie für die Behandlung von Herpes-Krankheiten, die Kelly an sie übertragen hatte, von dem Ex-Popstar erstattet bekommen, legte Richterin Ann Donnelly am Mittwoch (Ortszeit) fest, wie das Gericht in New York mitteilte.

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Bei einem Opfer belaufen sich diese Kosten auf rund 300.000 Dollar, bei dem anderen müssten sie noch genau berechnet werden. Die Forderungen eines dritten Opfers wies die Richterin ab.

Kelly war bei dem Prozess in New York Ende Juni unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger auch zu einer Haftstrafe von 30 Jahren verurteilt worden. Mitte September wurde der "I Believe I Can Fly"-Sänger auch in einem Prozess in Chicago schuldig gesprochen. Eine Jury sah es als erwiesen an, dass der 55-Jährige Sex mit Minderjährigen gehabt und Kinderpornografie hergestellt hatte.

Wer Erfahrungen mit Gewalt oder sexuellen Übergriffen erlebt oder in der Vergangenheit erlebt hat, kann sich kostenlos und anonym an die Frauenhelpline gegen Gewalt 0800/222-555, www.frauenhelpline.at, an die Onlineberatung für Mädchen und Frauen im HelpChat, www.haltdergewalt.at, an die Frauenhelpline für gehörlose Frauen, www.oegsbarrierefrei.at/bmf/hilfseinrichtungen/ oder an die Männerberatungsstelle unter 0720 / 70 44 00, https://www.maennerinfo.at wenden