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Urheberrechtsverletzung: Beyoncé und Jay-Z werden verklagt

Das Paar soll die Stimme einer jamaikanischen Künstlerin ohne Erlaubnis für einen Song verwendet haben.

Beyoncé und ihr Ehemann Jay-Z sind die Royal Family der Musikindustrie. 2018 veröffentlichten die beiden unter dem Namen "The Carters" erstmals ein gemeinsames Album – einer der darauf enthaltenen Songs, "Black Effect", beginnt mit einer rund einminütigen Ansprache der jamaikanischen Künstlerin Dr. L'Antoinette Stines.

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Diese erhebt nun Klage: Sie habe der Verwendung der Aufnahme in dem Song nie zugestimmt, außerdem werde sie in den Credits des Songs nicht erwähnt und sei zu allem Überfluss nicht für ihre Arbeit bezahlt worden.

In den Gerichtsdokumenten, die "TMZ" vorliegen, erklärt Dr. Stines, sie sei in ihrer Heimat Jamaika bestens bekannt für "ihre Kunst und ihre Weisheiten". So sehr, dass sogar Beyoncé und Jay-Z eines Tages davon Wind bekamen und sie baten, ihre Ansichten über die Liebe aufzunehmen. Die Tonspur, so wurde ihr mitgeteilt, würden die beiden später "für Werbezecke" einsetzen.

Dr. Stines staunte nicht schlecht, als sie später herausfand, dass die Aufnahmen stattdessen für das Intro des Songs "Black Effect" verwendet wurden. Von ihrem Namen fehlte in den Credits jede Spur. Sie habe sich "künstlerisch vergewaltigt" gefühlt, so die Frau in den Dokumenten.

Die AnwältInnen der Carters hätten sie dazu gebracht, einen Vertrag zu unterschreiben, ohne diesen vorher von ihren eigenen AnwältInnen kontrollieren zu lassen. Nun verklagt Dr. Stines Beyoncé und Jay-Z nicht nur auf Urheberrechtsverletzung, sondern auch auf Verletzung der Persönlichkeitsrechte und Schadenersatz. Außerdem fordert die Frau, in den Credits des Songs erwähnt zu werden.