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Kann mich der oder die ArbeitgeberIn zur Corona-Impfung zwingen?

Corona-Impfung und Arbeitsrecht: Darf der oder die ArbeitgeberIn die Angestellten zur Corona-Impfung zwingen?

Impfstoff ist zuhauf vorhanden, doch die Erstimpfungen stagnieren: Wie es aussieht, ist die Impfbereitschaft in Österreich und auch in vielen anderen Ländern nicht so groß wie erhofft.

Immer mehr Konzerne in den USA setzen daher auf eine Impfpflicht. So kündigten Unternehmen wie Google, Facebook oder Disney kürzlich an, ihren Angestellten noch etwas Zeit zu geben, ihre Impfungen zu vervollständigen, danach müssen sie eine Impfung vorweisen. Google hat für MitarbeiterInnen, die nicht im Homeoffice arbeiten wollen, eine Impfpflicht verhängt.

Auch Präsident Joe Biden zog seine Konsequenzen aus der mangelnden Impfbereitschaft: MitarbeiterInnen der Regierung, die keinen Impfnachweis vorlegen können, sollen künftig stets Maske tragen müssen und zweimal wöchentlich getestet werden. Auch bei Dienstreisen gibt es Beschränkungen. 

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Impfpflicht: Wie ist die Lage in Österreich?

Vizekanzler Werner Kogler kann sich eine Impfpflicht für Angestellte in Gesundheitsberufen gut vorstellen. Für Landesbedienstete und Kindergartenpädagoginnen und BetreuerInnen in Niederösterreich ist es ab 1. September so weit: Wer neu eingestellt wird, muss eine Corona-Impfung vorweisen können. 

Aber wie sieht die Lage in anderen Betrieben aus? Können ArbeitgeberInnen das Personal zum Impfen zwingen? Dürfen sie beim Vorstellungsgespräch nach einer Corona-Impfung fragen?

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Nur in Ausnahmefällen Verpflichtung zur Impfung

Laut WKO gibt es derzeit keine rechtlichen Bestimmungen, die eine unterschiedliche Behandlung von Geimpften und Nicht-Geimpften Personen vorsehen. Auch eine Verpflichtung gäbe es nicht. Aber: In bestimmten Fällen kann die Anordnung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin gerechtfertigt sein. Etwa in Branchen, in denen ein negativer Corona-Test das Betreten des Gebäudes überhaupt erst erlaubt (wie etwa einem Pflegeheim).

Der Arbeitsrechtler Stefan Zischka erklärt gegenüber dem "Standard", dass österreichische Unternehmen eine Impfpflicht für die Belegschaft fordern dürfen. Voraussetzung sei aber die Verfügbarkeit des Impfstoffes und es dürfen natürlich keine gesundheitlichen Gründe vorliegen, die gegen eine Impfung sprechen. 

Es gehe nämlich um die Fürsorgepflicht des oder der ArbeitgeberIn, das wirtschaftliche Interesse und die Haftung der MitarbeiterInnen untereinander. Soll heißen: Steckt jemand ohne Impfung einen Kollegen oder eine Kollegin an, könne das rechtliche Folgen haben, meint Zischka. Arbeitsrecht sei immer das "Abwägen von Interessen", so der Jurist.

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Ist das Verweigern der Corona-Impfung ein Kündigungsgrund?

"Wenn der Arbeitgeber eine Impfung zu Recht anordnet, dann hat die Weigerung des Arbeitnehmers arbeitsrechtliche Folgen, bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses", heißt es auf der Website der WKO.

Unternehmen dürfen ImpfverweigerInnen die Anstellung verwehren

Bei Stellenausschreibungen darf auch nach Geimpften gesucht werden. Das Geschlecht, die ethnische Zugehörigkeit, die sexuelle Orientierung, Alter oder Religionszugehörigkeit dürfen beispielsweise laut Gleichbehandlungsgesetz keine Rolle spielen. Die Corona-Impfung gelte aber als "Meinung zum einzelnen Thema". "Es gibt keinen klagbaren Anspruch auf Anstellung", sagt der Arbeitsrechtler Rainer Kraft gegenüber dem "Standard".

Darf der oder die ArbeitgeberIn nach dem Impfstatus fragen?

Ja, denn für die Umsetzung der Corona-Maßnahmen sei es laut WKO wichtig, den oder die ArbeitgeberIn darüber zu informieren, welche MitarbeiterInnen geimpft sind. "Die Frage nach dem Impfstatus ist, im Unterschied zur Frage nach einer Schwangerschaft, erlaubt", heißt es seitens der WKO.