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Corona-Impfung: Von welchen Einschränkungen sind Geimpfte befreit?

Von welchen Einschränkungen ist man nach der Corona-Impfung befreit? Eine Auflistung, mit welchen Erleichterungen Geimpfte rechnen können.
Sabrina Kraussler

Mit 19. Mai fiel der Startschuss für die Privilegien, die Geimpfte in Österreich derzeit genießen. Gastronomie, Sport- und Freizeitbetriebe, sowie Hotellerie, Kunst- und Kulturbereiche unterliegen seitdem der 3-G-Regel. Wer genesen, geimpft oder getestet ist und dies nachweisen kann, darf rein. Somit heißt eine Corona-Impfung vor allem eines: Man erspart sich das regelmäßige Testen. 

"Wer sich impfen lässt, schützt nicht nur sich selbst und sein Umfeld, sondern erspart sich auch das Testen", so Lukas Lechner, Sprecher der Initiative "Österreich impft". 

Der Sommer in Dauer-Test-Schleife bleibt geimpften Personen somit erspart. Auf internationaler Ebene ist man sich bezüglich der Freiheiten, die Geimpfte genießen, noch nicht ganz einig.

Der für den 4. Juni angekündigte elektronische "Grüne Pass" mittels QR-Code verzögert sich übrigens um eine Woche.

Geimpfte müssen zwei Dinge beachten:

  1. Ihr Impf-Nachweis als Eintrittsrecht gilt erst ab dem 22. Tag nach der ersten Teilimpfung.
  2. Geimpfte müssen ihre Erstimpfung eindeutig bestätigen können. 

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Reisefreiheit für Corona-Geimpfte

Die EU-Kommission hat sich für eine weitgehende Reisefreiheit für vollständig Geimpfte in Europa ausgesprochen. Geimpfte Personen sollten nicht mehr in Quarantäne und auch keine Tests mehr vorweisen müssen, erklärte die Brüsseler Behörde am Montag, den 31. Mai. Für Genesene solle dies ein halbes Jahr lang gelten. 

Seit 2. Juni ist die Einreise aus Kroatien, Litauen, den Niederlanden, Schweden und Zypern mit dem 3-G-Nachweis (getestet, genesen, geimpft) ohne verpflichtende Quarantäne möglich.

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