APA - Austria Presse Agentur

Mountainbiker haben kaum Möglichkeit legal zu fahren

Mit den frühlingshaften Temperaturen treibt es nicht nur die Wanderer auf die Berge, auch die Mountainbiker sind aus den Startlöchern gekommen. Das Nebeneinander von Wanderern, Bikern, Tieren und Jägern birgt aber auch Konfliktpotenzial. Der Österreichische Alpenverein (ÖAV) hat im vergangenen Herbst eine Umfrage durchgeführt, an der 15.000 Menschen teilgenommen haben. Dabei zeigte sich, dass die Möglichkeiten, legal am Berg unterwegs zu sein, begrenzt sind.

81 Prozent der Befragten gaben an, dass sie eine generelle Freigabe von Forststraßen wollen. Die Hälfte der Teilnehmer meinte, dass es zwar ausreichend Möglichkeiten zum Mountainbiken gebe, die Wege allerdings nicht freigegeben sind. Der Alpenverein fasste dies als "klaren Handlungsauftrag" auf, da das Angebot "schlichtweg nicht der Nachfrage" entspreche.

Für den Alpenverein sind die Radler eine wichtige Zielgruppe, immerhin sei das Mountainbiken nach dem Wandern die zweithäufigste Sommer-Sportart im Verein. Weil ein Großteil (62 Prozent) angegeben hatte, sowohl Forststraßen als auch Wanderwege für ihre Bergab-Fahrten zu nutzen, meinte der ÖAV, dass es wichtig sei, sich bei den Freigaben nicht nur auf Forststraßen zu konzentrieren. Ein modernes Angebot würde auch Singletrails beinhalten.

Positiv hervorgehoben wurde indes, dass 45 Prozent keine negativen Erfahrungen mit anderen am Berg gemacht haben. Am häufigsten genannt wurden Konflikte mit Jägern, Wanderern und Grundstücksbesitzern. Was das Thema Haftung betrifft, brauche es mehr "Aufmerksamkeit und Aufklärung". "Ist eine Forststraße oder ein Wanderweg nicht freigegeben, so haften Grundstücksbesitzer*innen für einen Unfall nur dann, wenn ihnen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann", informierte der ÖAV. Wenn eine Strecke freigegeben sei, greife eine in den Modellen beinhaltete Haftpflichtversicherung, die den Grundstücksbesitzer bzw. Wegehalter auch bei leichter Fahrlässigkeit decke.