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Keine Extrawurst für HoT und Spusu bei 5G: "Das regelt der Markt"

Die 5G-Frequenzen, die 2020 versteigert werden, müssen virtuellen Betreibern wie HoT nicht zur Verfügung gestellt werden.
Martin Jan Stepanek Martin Jan Stepanek

Nach der ersten 5G-Frequenzaktion im März 2019 ist die nächste Frequenzauktion für April 2020 angesetzt, wie die Rundfunkbehörde RTR am Mittwoch mitteilte. Im Fokus steht der rasche Netzausbau, der flächendeckendes Breitband auch im ländlichen Raum garantieren soll. Möglich machen soll dies das 700-Mhz-Spektrum, das in der Vergangenheit zur terrestrischen Fernsehübertragung verwendet wurde.

Niedrige Frequenzen

"Je kleiner die Frequenz, desto größer die Ausbreitung", erklärt RTR-Geschäftsführer Klaus Steinmaurer im futurezone-Interview. Mehr Bandbreite verspricht auch die Umwidmung des 2100-Mhz-Frequenzen, die bisher für UMTS reserviert waren und künftig technologieneutral verwendet werden dürfen. Das mittlere Spektrum von 1500 Mhz, das bisher nicht für Mobilfunk oder Rundfunk in Verwendung war, ist als Ergänzung vorgesehen. Die Übertragung soll nur in eine Richtung funktionieren und dabei etwa hohe Download-Raten garantieren.

Ungeachtet diverser anderer Vorgaben - wie etwa die Infrastruktur für unterversorgte Katastralgemeinden aufbauen zu müssen - ist die Ersteigerung von Frequenzblöcken nicht mit der Auflage verknüpft, diese virtuellen Mobilfunkbetreibern wie HoT oder Spusu zur Verfügung stellen zu müssen. "Das wäre überhaupt nicht sinnvoll, einzelne Frequenzen verpflichtend freigeben zu müssen. Es ist auch nicht notwendig, denn der Markt wird das ohnehin selber regeln", ist Steinmaurer überzeugt.

HoT und Spusu stark genug

Er verweist darauf, dass das Einmieten virtueller Betreiber wie HoT oder Spusu längst ein wichtiger Geschäftsteil der großen Mobilfunker wie Drei und Magenta geworden sei. Dass die Großen kleine Betreiber von ihren 5G-Frequenzen aussperren würden, könnten sich diese in Wahrheit gar nicht leisten. Dass Frequenzen mitbenutzt werden können, sei teilweise auch durch bestehende Verträge abgesichert.

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Angesichts der günstigeren Gestaltung der Frequenzvergabe - diese soll mit mindestens 239 Millionen Euro um 55 Millionen Euro weniger einbringen - könnten einzelne 5G-Frequenzblöcke auch für kleine Anbieter interessant sein. Aus dem Umfeld von HoT hörte man zuletzt, dass auch der bisher virtuelle Anbieter überlegt, beim Bieterverfahren mitzumachen. Vorgemacht hat das Spusu-Betreiber Mass Response, der für das Burgenland und Niederösterreich überraschenderweise 5G-Frequenzen ersteigerte.

Aktives Teilen von 5G-Masten

Neu bei der kommenden 5G-Auktion sind die laut RTR weitläufigen Kooperationsmöglichkeiten. So können künftig nicht nur Frequenzen vermietet werden, sondern auch Masten, Antennen bis hin zur Glasfaserleitung bei der jeweiligen Station aktiv mit "Konkurrenten" geteilt werden. Auch auf diese Weise soll der rasche und flächendeckende 5G- und Breitbandausbau in Österreich vorangetrieben werden, ohne dass allzu viele neue Masten gebaut werden müssen.

Kompliziert klingt das ebenfalls am Mittwoch angekündigte "Bonus-System", mit dem sich Anbieter ein bisschen Geld bei der Auktion ersparen können, sich gleichzeitig aber zum Ausbau schlecht erschlossener Gebiete verpflichten. Während 900 fix festgelegte unterversorgte Gemeinden ohnehin Teil der 700-Mhz-Versteigerung sind, können weitere Katastralgemeinden freiwillig dazugenommen werden.

Der Bieter gibt dann seinerseits an, wie viel Rabatt er für die ausgewählten Zusatzgemeinden bekommen möchte, um mehr Geld für den Netzausbau zur Verfügung zu haben. "Das ist quasi wie eine Versteigerung im umgekehrten Sinn", sagt Steinmaurer. Bewusst wolle man bei dieser Frequenzvergabe nicht den "bevölkerten" Raum, sondern den "besiedelten" Raum abdecken. Das umfasse neben tatsächlichen Wohngebieten auch Straßen und andere Infrastruktur.

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