APA - Austria Presse Agentur

Ärztekammer drängt auf ambulante Sonderklasse

Die Ärztekammer drängt auf die umstrittene Möglichkeit, in Spitalsambulanzen Sonderklassegebühren einzuheben. Es gehe nicht um "VIP-Ambulanzen", beteuerte Präsident Thomas Szekeres am Sonntag, sondern eigentlich darum, Zwei-Klassen-Medizin zu verhindern. Deshalb forderte er die Parteien auf, dem Regierungsentwurf zuzustimmen. Die SPÖ will ein Verbot von Sonderklasse für ambulante Leistungen.

Szekeres ist - wie es in einer Aussendung hieß - "unglücklich" darüber, "dass eine Maßnahme, die eine Zwei-Klassen-Medizin verhindern soll, nun als Maßnahme für die Zwei-Klassen-Medizin politisch diskutiert wird". Die ambulante Sonderklasse wäre nötig, um zu verhindern, dass Zusatzversicherte in Privatspitäler abwandern.

Es gehe aber nicht darum, ihnen "Fast Lanes" - also eine bevorzugte Behandlung - zu bieten. Vielmehr müsse man öffentlichen Krankenhäusern ermöglichen, heutzutage ambulant erbrachte Leistungen wie Augenoperationen, Stents oder einfache Operationen auch mit den Privatversicherungen abzurechnen. Bisher habe man das als "tagesklinische Leistungen" bezeichnet und damit verhindert, dass Zusatzversicherte stationär aufgenommen werden müssen, damit die Privatkrankenversicherung bezahlt.

Den öffentlichen Spitälern eine ambulante Sonderklasse zu verbieten, würde ihnen und ihren Ärzten massive Einnahmenrückgänge bescheren, argumentierte Szekeres. Zudem würden die Privatkrankenversicherungen diese Leistungen dann nur mehr in ihren Privatspitälern anbieten - womit die Trennung von Privat- und sonstigen Patienten noch weiter fortschreiten und öffentliche Spitäler für Ärzte weniger attraktiv würden.

Die Änderung des Kranken- und Kuranstaltengesetzes (KAKuG-Novelle) wird am Donnerstag im Nationalrat beschlossen. Die SPÖ befürchtet, dass die geplante Bestimmung darauf abzielt, Privatpatienten in den Ambulanzen bevorzugt zu behandeln. Deshalb hat Vizeklubchef Jörg Leichtfried einen Abänderungsantrag angekündigt, der die "Einhebung von Sonderklassegebühren für jede Art von ambulanten Leistungen" verbietet.