APA - Austria Presse Agentur

Amazon in mehreren Fällen vom HG Wien und OLG verurteilt

Die Arbeiterkammer (AK) hat den US-Onlinehändler Amazon erfolgreich wegen zehn unzulässigen Vertragsklauseln und zwei Geschäftspraktiken geklagt. Dabei ging es etwa um irreführende Preisangaben und Änderungsklauseln. So wurde beim Preis die niedrigere deutsche Umsatzsteuer angegeben, ohne darauf hinzuweisen. Das nach Berufung vom OLG bestätigte Urteil des Handelsgerichts ist rechtskräftig.

"Das Handelsgericht Wien hat alle Klauseln und die beiden Geschäftspraktiken als unzulässig beurteilt. Jedoch hat Amazon hinsichtlich sieben Klauseln und einer Geschäftspraxis Berufung erhoben. Nun hat das Oberlandesgericht Wien bei den restlichen Verstößen der AK Recht gegeben, das Urteil ist rechtskräftig", so die Arbeitnehmervertreter am Freitag in einer Aussendung.

Amazon hatte laut AK schon während des Verfahrens reagiert und weist nun darauf hin, dass der ausgewiesene Preis die niedrigere deutsche Umsatzsteuer von 19 Prozent enthält. In Österreich beträgt sie 20 Prozent.