Asyl: BMI will verstärkte Info und Kontrolle der Hausordnung

Das BMI will die Einhaltung der Nachtruhe verstärkt kontrollieren
In der Diskussion über eine Anwesenheitspflicht für Asylwerber hat das Innenministerium am Montag erklärt, dass nun in den Betreuungseinrichtungen des Bundes verstärkt über die Hausordnung informiert und die Einhaltung der Nachtruhe kontrolliert werden soll. Bei Verstößen gibt es Sanktionen, die bis zum Ausschluss aus der Grundversorgung führen können.

Das Innenministerium verwies gegenüber der APA darauf, dass für jede Betreuungseinrichtung des Bundes eine Hausordnung "zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit" gilt, insbesondere der Nachtruhe. Punkt 6 der aktuellen Hausordnung sieht dabei vor, dass für die Zeit zwischen 22.00 und 6.00 ein Verlassen und Betreten der Einrichtung zu unterlassen ist. In dieser Zeit ist dies nur nach Rücksprache und Anmeldung beim Tordienst möglich.

Minderjährige Bewohner brauchen für ein Ausbleiben während der Nachtruhe die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Ausgehzeiten für Jugendliche sind Länderkompetenz. Der Bund will nun im Rahmen der Bund-Länder-Koordinationsrates eine Harmonisierung der Ausgehzeiten auch in Bezug auf minderjährige Asylwerber diskutieren. Ziel sei es, die bereits in den Betreuungseinrichtungen des Bundes umgesetzte Hausordnung auch auf die Einrichtungen des Landes umzusetzen. Dies bedeute, dass den Jugendlichen das Betreten bzw. Verlassen zwischen 22.00 und 6.00 Uhr untersagt ist. Es bleibe aber letztendlich eine Entscheidung der Bundesländer, heißt es im Statement des Innenministeriums.

Weiters werde aktuell nicht nur eine verstärkte Anwesenheitskontrolle geprüft, sondern auch ein Konzept, das verfassungsmäßig und den gesetzlichen Vorgaben entsprechend im Rahmen der Hausordnung eine Anwesenheitspflicht während der Nachtstunden festlegt. In allen Bundeseinrichtungen soll außerdem ein "Infotag" über die Bedeutung der Hausordnung und die Einhaltung der Nachruhe stattfinden. Dies soll auch verstärkt kontrolliert werden. Bei Verstößen gegen die Nachtruhe soll das Grundversorgungsgesetz "strikter" gehandhabt werden. So gibt es Sanktionen, die von Ermahnungen, Taschengeldentzug bis hin zu einem Ausschluss aus der Grundversorgung führen können.

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