APA - Austria Presse Agentur

Bescheid für Wolfsvergrämung in Oberösterreich aufgehoben

Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich (LVwG) hat einen Bescheid der Landesregierung, der Maßnahmen zur Vergrämung des Wolfes erlaubt hätte, aufgehoben. Er wurde wegen ungenügender Grundlagen zur neuerlichen Entscheidung zurückverwiesen, wie das Gericht am Freitag in einer Presseausendung mitteilte.

Der Antrag für die Genehmigung von Vergrämungsmaßnahmen kam von einer Gemeinde im Mühlviertel. Er wurde mit "Sichtungen" und "Vorfällen" begründet. Die Landesregierung bewilligte daraufhin unter Bedingungen, Befristungen und Auflagen die Vergrämung des Wolfes. Unter anderem konnten demnach Schreckschussmunition und Signalpatronen von dazu berechtigten Jägern sowie Licht oder Lärm von den Grundstückeigentümern eingesetzt werden. Das Leben und die Gesundheit der zu vergrämenden Wölfe war aber zu gewährlisten. Weiters war jeder Einsatz zu protokollieren.

Dagegen erhoben Umwelt- beziehungsweise Tierschutzorganisationen Beschwerde beim LVwG. Sie führten an, dass vor der Genehmigung der Maßnahmen genauere Angaben etwa über Zeitpunkte, Orte der Sichtung und Abstand zu bewohnten Gebäuden gefehlt hätten. Dem schloss sich das Gericht an. Es kam schon aufgrund der vorgelegten Verfahrensunterlagen und ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlungen zum Ergebnis, dass der Bescheid aufzuheben war.

Der Wolfsexperte des WWF Österreich Christian Pichler kommentierte den Gerichtsentscheid mit: "Der Wolf ist nach wie vor eine strenggeschützte Art. Ausnahmen von diesem Schutz müssten daher besonders sorgfältig geprüft werden". Er forderte zudem, die Politik müsse "endlich ein rechtskonformes Wolfsmanagement etablieren, das auf Aufklärung, Beratung und fachgerechten Herdenschutz setzt, bevor weitere Maßnahmen überhaupt infrage kommen".