Beschluss zur Mindestsicherungsreform für Mittwoch erwartet

Die Regierung dürfte das Vorhaben in den Ministerrat einbringen
Die lange erwartete Reform der Mindestsicherung dürfte nun endgültig in der Zielgeraden sein. Erwartet wird, dass die türkis-blaue Regierung das Paket am Mittwoch in den Ministerrat einbringt, erfuhr die APA am Montag aus Regierungskreisen. Kernpunkte der Novellierung ist wohl eine Kürzung für Personen mit schlechten Deutschkenntnissen, womit man de facto auf Migranten abzielt.

Man sei noch in allerletzten Gesprächen, hieß es am Montag aus Regierungskreisen. Offiziell wollte man sich seitens der Koalitionspartner ÖVP und FPÖ zum Stand der Dinge nicht äußern. Die Pläne sind verfassungsrechtlich und auch europarechtlich heikel. In der Vergangenheit waren mehrere Mindestsicherungsmodelle der Bundesländer vom VfGH bzw. EuGH gekippt worden. Die Regierungsparteien sind daher bemüht, mit Hilfe von Verfassungsjuristen eine Lösung auf die Beine zu stellen, die sowohl vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) als auch dem europäischen Gerichtshof (EuGH) wasserdicht hält.

Das Vorhaben der Regierung sieht jedenfalls eine österreichweite Vereinheitlichung der Mindestsicherung vor, die derzeit von den Ländern unterschiedlich gehandhabt wird. Das entsprechende Grundsatzgesetz soll den Ländern einen relativ engen Rahmen vorgeben, ihnen in der Ausführung aber gewissen Spielraum lassen.

Die Reform wird sich in den Grundzügen wohl an den bereits im Mai bei der Regierungsklausur in Mauerbach ( Niederösterreich) vorgestellten Plänen orientieren. Die Höhe (für eine Person) soll demnach dem Ausgleichszulagenrichtsatz (von derzeit 863,04 Euro) entsprechen.

Allerdings ist geplant, dass der Bezug der Mindestsicherung an gewisse Voraussetzungen geknüpft ist - die (zwar nicht de jure, aber in der Praxis) auf Zuwanderer abzielen. So dürfte es zu Kürzungen in Höhe von 300 Euro kommen, sofern man schlechte Deutschkenntnisse oder Englischkenntnisse vorweist oder keinen Pflichtschulabschluss hat. Die Höhe der Mindestsicherung würde dann nur 563 Euro betragen. Hebt man etwa seine Deutschkenntnisse auf B1-Niveau an, so erhält man den vollen Betrag. Genannt wurde dieses System bei der Vorstellung im Mai "Arbeitsqualifizierungsbonus".

Ob und wie es auch zu einer Begrenzung ("Deckelung") der Geldleistung pro Haushalt kommen wird, war bis zuletzt unklar. Im März dieses Jahres hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) das niederösterreichische Mindestsicherungs-Modell gekippt, das eine Deckelung der Bezugshöhe bei Haushalten mit mehreren Personen mit 1.500 Euro vorsah. "Auch wenn die Lebenshaltungskosten pro Person bei zunehmender Größe der Haushaltsgemeinschaft abnehmen mögen, so ist doch immer noch je weitere Person ein Aufwand in einiger Höhe erforderlich", hieß es damals im VfGH-Entscheid. Aktuell prüft der VfGH die Deckelung der oberösterreichischen Regelung (1.512 Euro pro Haushalt) sowie jener im Burgenland (1.500 Euro pro Monat).

Ebenso verfassungsrechtlich heikel ist der Plan, eine Wartefrist vor dem vollen Bezug der Mindestsicherung einzuführen. Bei der Kippung des niederösterreichischen Modells schätzte der VfGH auch diesen Punkt als verfassungswidrig ein. Die niederösterreichische Regelung sah vor, dass jemand, der sich nicht mindestens fünf der vergangenen sechs Jahre in Österreich aufgehalten hat, unabhängig von der Staatsbürgerschaft statt der Mindestsicherung nur eine geringere Leistung beziehen kann. Der in Mauerbach vorgestellte Regierungs-Plan sah eine ähnliche Regelung vor.

Zuletzt hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch vergangener Woche die oberösterreichische Mindestsicherungsregelung mit Kürzungen für befristet Asylberechtigte gekippt. Seit Juli 2016 erhalten in Oberösterreich subsidiär Schutzberechtigte und befristet Asylberechtigte eine deutlich geringere Mindestsicherung als dauerhaft Asylberechtigte und österreichische Staatsbürger: Statt 921 Euro gibt es nur mehr 365 plus einen an Auflagen gebundenen Integrationsbonus von 155 Euro und 40 Euro Taschengeld. Der EuGH kam - auf Antrag des Landesverwaltungsgerichts - nun zum Schluss, dass geringere Sozialhilfeleistungen für befristet Asylberechtigte dem EU-Recht widersprechen.

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