Biomasseförderung vor Beschluss im Ministerrat

Köstinger überwindet "die Blockade der SPÖ"
Die ÖVP-FPÖ-Bundesregierung wird im Ministerrat am Mittwoch das Biomasse-Grundsatzgesetz und auch die Ökostrombefreiung für einkommensschwache Haushalte beschließen. Das teilte Energieministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) der APA am Montag mit. Von der SPÖ und der Arbeiterkammer kommt teils heftige Kritik am Biomasse-Grundsatzgesetz.

"Wir schaffen Rechtssicherheit für 47 Biomasseanlagen und überwinden damit die Blockade der SPÖ", so Köstinger. Einmal mehr warf sie den Sozialdemokraten rund um diese Thematik "parteitaktische Spielchen" vor. Die SPÖ hatte den ursprünglichen Plänen von ÖVP und FPÖ nämlich insofern einen Strich durch die Rechnung gemacht, als dass sie den Regierungsfraktionen im Bundesrat nicht die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit für ihr ursprüngliches Gesetzesvorhaben verschaffte. Mit der neuen Gesetzeskonstruktion ist keine Zwei-Drittel-Mehrheit mehr nötig.

Ein zentraler Punkt des alten wie auch neuen Gesetzesvorhabens waren bzw. sind Förderungen für 47 Biomassekraftwerke, die für drei Jahre insgesamt 140 bis 150 Mio. Euro Hilfe erhalten sollen. Deren Förderung war plangemäß ausgelaufen.

An dieser Subvention entzündeten sich die gegensätzlichen Positionen. Die Regierungsparteien wiesen darauf hin, dass in der gesamten Wertschöpfungskette über 6.000 Arbeitsplätze an (allen rund 130) Biomassekraftwerken hängen, viel regionale Wertschöpfung entstehe und heimisches Holz dort verwertet werde. Als Alternative müssten Strom aus fossilen Energieträgern oder Atomstrom zum Einsatz kommen. Die SPÖ machte geltend, dass nur rund 200 direkte Jobs in den 47 Kraftwerken betroffen seien, die genaue Verwendung der Förderung nicht im Gesetz stehe und arme Menschen zu wenig entlastet würden.

"Wir schaffen Rechtssicherheit für 47 Biomasseanlagen und überwinden damit die Blockade der SPÖ", so Köstinger heute. "Uns war wichtig, hier rasch eine tragfähige Lösung zu finden, die die Zukunft der Biomasseanlagen sichert." Zu den Subventionen für die 47 Kraftwerke heißt es: "Wir gehen davon aus, dass wir deutlich unter den 50 Mio. Euro pro Jahr liegen werden." Man habe eine Lösung, die den Anlagenbetreibern möglichst rasch helfen und dafür sorgen soll, dass die Ökostromanlagen nicht vom Netz gehen.

Das neue Biomasse-Grundsatzgesetz, das die Notwendigkeit der Zweidrittelmehrheit umgeht, ist für die SPÖ aber nur ein "hoch kompliziertes, unsicheres Konstrukt mit vielen Unsicherheiten für die Betreiber", kritisierte kürzlich die rote Energiesprecherin Muna Duzdar gegenüber der APA. Eine bundesweite Lösung sei ursprünglich nicht umsonst entstanden und sei auch weiterhin angebracht, denn derzeit sollten, geht es nach der Bundesregierung, zehn neue Gesetze - ein Grundsatzgesetz und neun Landesgesetze ("Ausführungsgesetze") - geschaffen werden, bemängelte Duzdar einen "entstehenden Förderdschungel und Fleckerlteppich".

Die AK bekräftigte am Montag ihre Kritik am Biomassegesetz. Die geplante neue Förderung sei die schlechteste Lösung, um Biomasse zukunftsfit zu machen. Denn das Gesetz sei für die Anlagenbetreiber mit hohen rechtlichen und damit auch wirtschaftlichen Risiken verbunden. Auch auf die privaten Haushalte kämen spürbare Mehrkosten zu, da die Finanzierung der Ökostromförderung nicht über Steuern erfolge, sondern direkt über die jährliche Stromrechnung zu bezahlen sei.

Dass es nun auch zur gänzlichen Befreiung Ärmerer von der Ökostromabgabe kommt, hatte die SPÖ auf ihre Fahnen geheftet. "Wir haben den gleichen Antrag im Bundesrat eingebracht und der wurde auch beschlossen", hatte Duzdar gesagt. Beide Politikerinnen betonen stets, dass ihre Parteien die Energiearmut bekämpfen wollten. "300.000 sozial schwache Haushalte wollen wir von der Ökostrom Abgabe befreien. Diese Befreiung beschließen wir am Mittwoch im Ministerrat. Ich hoffe sehr, dass es dafür eine Zwei Drittel Mehrheit im Parlament gibt. Das muss allen Parteien ein Anliegen sein", so Köstinger heute auch nicht zuletzt in Richtung SPÖ.

Derzeit bezahlt ein durchschnittlicher Haushalt 70 bis 90 Euro Ökostrombeitrag im Jahr. Ärmere - Sozialhilfe- und Pensionsbezieherinnen/Sozialhilfe- und Pensionsbezieher sowie Studierende und Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbezieher - haben derzeit eine Deckelung der Ökostromabgabe in Höhe von 20 Euro jährlich. Nun fällt die Abgabe für die Ärmeren ganz, gleich wie bei der GIS.

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