APA - Austria Presse Agentur

Bogner-Strauß pocht auf Gesetz zu "Hass im Netz"

Frauenministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) pocht auf eine rechtliche Grundlage, um sich gegen Hass im Netz wehren zu können. Nicht nur Private oder die frühere Grünen-Mandatarin Sigrid Maurer wurden bereits Opfer von Hasspostern, jüngst traf es auch Ministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP), die sich auch gleich zur Wehr setzte. Die Task Force zum Strafrecht will bis Mitte 2019 Ergebnisse liefern.

Die von Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) verantwortete Strafrechts-Arbeitsgruppe befasst sich bekanntlich mit dem Opferschutz und soll bis Mitte nächsten Jahres Ergebnisse vorlegen. Laut dem Frauenministerium werden derzeit mit Experten existierende Regelungen, auch aus anderen Ländern, evaluiert. Auch müsse geklärt werden, ob die Materie ins Strafrecht oder Zivilrecht kommen soll. Fest steht für Bogner-Strauß, dass es eine rechtliche Grundlage braucht, um rasch und kostengünstig auf Angriffe reagieren zu können, betonte ihr Sprecher am Dienstag gegenüber der APA.

Opfer von Beschimpfungen im Netz wurde kürzlich auch Agrarministerin Köstinger. Laut einem Bericht der Tageszeitung "Heute" ätzten User etwa, dass sie seit der Geburt ihres Sohnes "fett" geworden sei. Darauf antwortete sie: "Stimmt. Ich habe vor 3 Monaten einem großen, gesunden Wunder das Leben geschenkt und war noch nie so stolz auf meinen Körper wie jetzt." Sie hoffe, dass "jede Frau über solche Kommentare lachen kann". Köstinger pocht ebenfalls auf bessere Instrumente gegen Hass im Netz, hieß es im Bericht weiters.

Unterdessen hat der "Rechtshilfefonds gegen Hass im Netz" das erste Etappenziel von 50.000 Euro übersprungen. In der Früh hielt das von der ehemaligen Grünen-Abgeordneten Sigrid Maurer und dem Verein ZARA ins Leben gerufene Crowdfunding-Projekt bei mehr als 68.000 Euro.

Mit den ersten 50.000 Euro soll ein "worst case"-Szenario bei dem Rechtsstreit zwischen Maurer und dem Besitzer eines Craft-Beer-Geschäfts, der ihr obszöne Meldungen geschickt haben soll, abdeckt werden. Maurer wurde bei dem Prozess - nicht rechtskräftig - wegen übler Nachrede schuldig gesprochen.

Insgesamt ist ein Ziel von 100.000 Euro angestrebt. Mit der Summe soll der Ausbau der rechtlichen Beratung bei Hass im Netz und ein Fonds zur Finanzierung weiterer Klagen von Betroffenen unterstützt werden.