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Die Mediengruppe Österreich muss 12.500 Euro Entschädigung an Roman Rafreider zahlen

Bei den Meldungen auf "oe24.at", bei denen private Chat-Protokolle von Roman Rafreider und seiner Ex-Partnerin veröffentlicht wurden, wurde laut Gericht der höchstpersönliche Lebensbereich verletzt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Rechtsvertreter der Mediengruppe, Daniel Bauer, meldete Berufung an. Roman Rafreider hatte nach der Veröffentlichung von fünf Online-Artikeln, die im Oktober 2018 erschienen waren, das Medium geklagt. Dabei wurden im Zuge der Berichterstattung über Ermittlungen gegen den "ZiB"-Moderator wegen angeblicher häuslicher Gewalt private SMS-Chat-Protokolle zwischen Rafreider und seiner ehemaligen Lebensgefährtin veröffentlicht.

Mit der "reißerischen Berichterstattung" sei in den höchst persönlichen Lebensbereich eingegriffen worden, sagte Oliver Scherbaum, der Anwalt des Moderators. Rafreider war am Donnerstag nicht persönlich vor Gericht erschienen. Man könne davon ausgehen, dass es zu dieser Veröffentlichung keine Zustimmung gegeben habe, argumentierte Scherbaum.

Angriff auf höchstpersönlichen Lebensbereich

Dem hielt der Vertreter der Mediengruppe entgegen, dass Rafreider in der Causa selbst an die Öffentlichkeit gegangen sei und in anderen Medien über sein Privatleben berichtet habe. Dem hielt Richter Stefan Romstorfer entgegen, dass die Interviews zeitlich nach der "oe24.at"-Berichterstattung stattgefunden haben und offenkundig deshalb, weil es einen Angriff auf seinen höchstpersönlichen Lebensbereich gegeben habe. Für die erlittene Kränkung wurde die Mediengruppe Österreich zu der Entschädigungszahlung von insgesamt 12.500 Euro verurteilt.

Anfang Oktober war Rafreider wegen Körperverletzung und gefährlicher Drohungen angezeigt worden. Die Ermittlungen gegen den Moderator wurden in der Zwischenzeit eingestellt.