APA - Austria Presse Agentur

Die neuen CO2-Grenzen für Neuwagen

Vertreter der EU-Institutionen haben sich am Montagabend unter österreichischer EU-Ratspräsidentschaft auf neue CO2-Grenzen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge geeinigt. Für den EU-Vorsitz führte Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) persönlich die Gespräche mit dem EU-Parlament und der EU-Kommission in Brüssel. Im Folgenden ein Überblick:

Ab 2030 muss der durchschnittliche CO2 Ausstoß von neu zugelassenen Pkw um 37,5 Prozent reduziert werden, als Referenzjahr gilt 2021. Für leichte Nutzfahrzeuge haben sich die EU-Institutionen auf ein Reduktionsziel von 31 Prozent geeinigt. Als Zwischenziel bis 2025 wurden 15 Prozent weniger Treibhause vereinbart.

Plug-in Hybridfahrzeuge werden beim Bonussystem mit einem Faktor von 0,7 angerechnet. Außerdem gelten spezielle Vorschriften in Hinblick auf die Marktdurchdringung von Niedrig- und Nullemissionsfahrzeugen, hier wurde ein Anrechnungsfaktor von 1,85 beschlossen.

Nach ersten Abschätzungen der österreichischen Ratspräsidentschaft können damit rund 100 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr eingespart werden. Dies entspreche dem gesamten CO2 von Österreich (rund 80 Millionen Tonnen).

Für die Kfz-Hersteller bedeutet dies, dass sie neben Diesel- und Benzin-Autos möglichst viele Fahrzeuge ohne bzw. mit geringen Emissionen verkaufen müssen, etwa reine Elektroautos und Wasserstoffautos. Generell müssen die Automobilhersteller ihre Flotte effizienter gestalten.