APA - Austria Presse Agentur

Doppelstaatsbürgerschaft für Briten in Österreich möglich

Im Falle eines ungeregelten Brexit soll den rund 25.000 in Großbritannien lebenden Österreichern die Möglichkeit einer Doppelstaatsbürgerschaft eröffnet werden. Das kündigte Außenministerin Karin Kneissl am Dienstag in einer Pressekonferenz an. Ohne Sonderregelung würden die britischen Staatsbürger laut Innenministerium ihr Aufenthaltsrecht verlieren und wie Drittstaatsangehörige behandelt werden.

Zu diesem Zweck müsse Österreich sich teilweise aus der Europaratskonvention zur Vermeidung von Doppelstaatsbürgerschaften zurückziehen - was fast alle anderen Mitgliedsstaaten bereits getan hätten, erklärte Kneissl im Rahmen ihres Ausblicks auf das außenpolitische Jahr 2019.

Ein solcher Schritt bedeutet laut Kneissl aber nicht, das Österreich künftig Doppelstaatsbürgerschaften Tür und Tor öffnen will. Prinzipiell sollen sie weiter vermieden werden, aber Ausnahmeregelungen für drei Gruppen geschaffen werden: Österreicher in Großbritannien, Überlebende der Shoah und deren Nachkommen sowie - wie bereits sowohl innen- als auch außenpolitisch kontroversiell diskutiert - für deutschsprachige und ladinische Südtiroler. Eine ähnliche Regelung für Österreicher türkischer Herkunft schloss Kneissl weiter dezidiert aus.

Im Falle eines ungeregelten Brexit würden britische Staatsbürger in Österreich ihr Aufenthaltsrecht verlieren. Wenn Österreich keine rechtliche Sonderregelung einführt, wären die in Österreich lebenden Briten mit 31. März wie normale Drittstaatsangehörige zu behandeln und müssten einen neuen Aufenthaltstitel beantragen, teilte Innenministeriums-Sprecher Christoph Pölzl auf APA-Anfrage mit.

Rund 10.700 britische Staatsangehörige leben laut Statistik Austria in Österreich. Bei einem geregelten Brexit würde sich nach dem ausverhandelten Austrittsabkommen für britische Staatsangehörige in EU-Ländern zunächst nichts ändern. Das Aufenthaltsrecht, das Briten vor Ende der Übergangsphase bis Ende 2020 erworben haben, bliebe nach dem Brexit bestehen. Dasselbe gilt umgekehrt für EU-Bürger in Großbritannien. Allerdings ist ungewiss, ob der Austrittsvertrag im britischen Parlament eine Mehrheit bekommt. Die Abstimmung ist für kommende Woche geplant.