EU einig über Verbot von Einweg-Plastik
Darunter befinden sich Wattestäbchen, Teller, Besteck, Strohhalme und Luftballonstäbe. Spürbar reduziert werden soll der Verbrauch von Produkten, für die es eine solche Alternative noch nicht gibt, etwa Plastikbecher und Lebensmittelverpackungen. Getränkebehälter, dürfen nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn die Verschlüsse und Deckel am Behälter befestigt sind. Diese Regelung gilt fünf Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie.
Bestimmte Produkte mit einem gewissen Kunststoffgehalt zum einmaligen Gebrauchen sollen gekennzeichnet werden und es muss auf negativen Umweltauswirkungen hingewiesen werden. Darunter fallen Hygieneeinlagen, Trinkbecher und Feuchttücher.
Hersteller von Kunststoffprodukte sollen künftig einen Beitrag zu den Kosten für die Sammlung und das Verwerten ihrer Produkte leisten. Ein weiterer Punkt der Einigung sind die Sammelquoten: Für Einweg-Kunststoff-Flaschen sieht die EU bis 2025 eine Sammelquote von 77 Prozent und bis 2029 von 90 Prozent vor. Die Einigung muss formal noch von den EU-Staaten und dem Europaparlament beschlossen werden.
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