APA - Austria Presse Agentur

Kompetenzbereinigung im Nationalrat beschlossen

Der Nationalrat hat am Donnerstag mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und auch der SPÖ ein Gesetzespaket beschlossen, mit dem zahlreiche Kompetenzen zwischen Bund und Ländern entflochten werden. So wird etwa die Kinder- und Jugendhilfe "verländert". Noch nicht umfasst sind die Mindestsicherung, Heil- und Pflegeanstalten sowie das Elektrizitätswesen.

Das Paket sieht eine klare Zuordnung jener Bereiche vor, in denen der Bund bisher "Grundsatzgesetze" erlassen hat, die dann von den Ländern mit "Ausführungsgesetzen" konkretisiert wurden. Von den zwölf im Artikel 12 der Bundesverfassung geregelten Feldern werden nun bei neun die Kompetenzen neu zugeordnet. So wandern etwa die Bereiche "Volkspflegestätten", "Mutterschafts-, Säuglings- und Jugendfürsorge" (Kinder- und Jugendhilfe), die Regelungen über Thermalwasser ("natürliche Heilvorkommen") oder der Bereich "Bodenreform" zu den Ländern.

An den Bund gehen etwa die Kompetenz beim Datenschutz oder der "Bevölkerungspolitik" (z.B. Maßnahmen zur Hebung der Geburtenzahl). Neben den Änderungen im Artikel 12 der Bundesverfassung sieht die Novelle u.a. auch die Abschaffung der Blockademöglichkeiten im "Übergangsgesetz 1920" vor. So muss künftig etwa die Bundesregierung zur Bestellung eines Landesamtsdirektors keine Zustimmung mehr geben, auch die gegenseitigen Zustimmungsrechte in Bezug auf eine Änderung in den Sprengeln der politischen Bezirke bzw. der Bezirksgerichte fällt weg.

Bei der Kinder- und Jugendhilfe werden die Mindeststandards künftig nicht mehr in einem Bundesgesetz geregelt, sondern durch einen Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern, die diese 15a-Vereinbarung dann in ihre neun Landesgesetze einbauen müssen. Diese wurde am 23. November bei einem Treffen der Landeshauptleute mit Verfassungsminister Josef Moser (ÖVP) auf den Weg gebracht und galt der SPÖ als Voraussetzung für ihre Zustimmung zur "Verländerung", die eine Verfassungsänderung und damit eine Zweidrittelmehrheit erfordert.

Moser lobte den Beschluss in der Debatte im Nationalrat als "Schritt weiter in die Zukunft", der eine klare Aufgaben- und Ergebnisverantwortung bringe. ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl pflichtete ihm bei. Man ändere Bestimmungen, die 100 Jahre lang nicht angegangen worden seien. Für die FPÖ hob Abgeordneter Harald Stefan die Bereitschaft zur Deregulierung der türkis-blauen Bundesregierung hervor.

Peter Wittmann (SPÖ) bezeichnete die Zustimmung seiner Fraktion als Vorleistung, "weil wir finden, dass der 12er wirklich weggehört". Die Liste Jetzt (ehemals Pilz) kritisierte dies, die SPÖ verspiele damit "wegen nichts" ihren Oppositionsstatus. Nikolaus Scherak (NEOS) ortete einen "Marketingschmäh", das Gesetz sei "nicht einmal eine echte Reform".