APA - Austria Presse Agentur

Kopf sieht keine Diskriminierung durch AMS-Algorithmus

Der derzeit im Testbetrieb befindliche AMS-Algorithmus zur Ermittlung der Arbeitsmarktchancen von Arbeitslosen führt nach Ansicht von AMS-Vorstand Johannes Kopf zu keiner Diskriminierung. Frauen seien in der mittleren Gruppe, die am meisten Förderungen erhalten soll, überrepräsentiert, sagte Kopf am Freitag vor Journalisten in Wien.

Im Jahr 2019 läuft die geplante Einteilung von arbeitslosen Menschen in drei Kategorien mit hohen, mittleren und niedrigen Arbeitsmarktchancen via eines Computer-Algorithmus im Testbetrieb. Ab 2020 sollen die Ergebnisse als Grundlage für die Zuweisung in AMS-Fördermaßnahmen verwendet werden. Die Letztentscheidung habe der AMS-Berater, betonte Kopf. Es seien auch Auf- und Abstufungen durch den Berater möglich.

Laut aktuellen Zahlen sind 9 Prozent der arbeitslosen Frauen in der Gruppe 1 (hohe Arbeitsmarkchancen), 62 Prozent in der Gruppe 2 und 29 Prozent in der Gruppe 3, so der AMS-Vorstand. Bei Männern seien es 16 Prozent in der oberen Kategorie, 51 Prozent in der mittleren und 33 Prozent hätten niedrige Arbeitsmarktchancen. Es gehe darum, dass "die richtigen Maßnahmen die richtigen Personen" erreichen, betonte Kopf.

Auf Einladung des AMS stellte am Freitag OECD-Arbeitsmarktexpertin Kristine Langenbucher die unterschiedlichen Modelle zur Arbeitsmarktchancen-Ermittlung von Arbeitsämtern in Industriestaaten vor. Während Deutschland, Schweiz und Slowenien nur auf Einschätzung der Berater vertrauen, gibt es statistisches Profiling unter anderem in Australien, Belgien, Dänemark, Niederlande, Schweden und USA. In Dänemark, Niederlande und Schweden ist die Teilnahme durch die Arbeitslosen aber freiwillig.

Die OECD empfiehlt Staaten statistisches Profiling bei der Arbeitslosenförderung einzusetzen, um keine großen Ressourcen für Arbeitssuchende zu verschwenden, die schnell einen Job finden. Auf Basis der erhobenen Daten sollte die Beratung möglichst früh ansetzen und auch die Budgetplanung und Vergabe könnte genauer gesteuert werden. Die OECD-Expertin warnte aber davor, das Thema statistische Diskriminierung zu unterschätzen. Auch könne das AMS-Modell keine Diagnosen der Barrieren am Arbeitsmarkt feststellen. Es gebe auch Grenzen des statistischen Profilings, so die Arbeitsmarktexpertin. Als Problembereiche ortet Langenbucher verzerrte Daten, fehlende Genauigkeit und Mangel an Transparenz.

In Österreich hat das Wiener Sozialforschungsinstitut Synthesis ein Arbeitsmarktchancen-Modell für das AMS basierend auf Verwaltungsdaten entwickelt. Als Personenmerkmale werden unter anderem Geschlecht, Alter, Staatsbürgerschaft, Ausbildung, Betreuungspflichten und gesundheitliche Einschränkungen herangezogen. Auch der bisherige Erwerbsverlauf wird berücksichtigt, unter anderem der bisherige Beruf, das Ausmaß der Beschäftigung, die Häufigkeit und die Dauer von Arbeitslosigkeit und etwaige AMS-Kursmaßnahmen.

Weil beim AMS-Modell nur Verwaltungsdaten verwendet würden, sei auch keine freiwillige Teilnahme durch Arbeitslose vorgesehen, sagte Kopf. In Dänemark, Niederlande und Schweden sei das Profiling freiwillig, weil zusätzliche Fragebögen zu Verhaltungsinformationen verwendet würden.