APA - Austria Presse Agentur

Kritik an Kopftuchverbot in Kinderbetreuung

Der Gesetzesentwurf zur neuen 15a-Vereinbarung für den Ausbau der Kinderbetreuung hat in der Begutachtung Kritik - unter anderem am geplanten Kopftuchverbot - geerntet. Von der St. Nikolausstiftung der Erzdiözese Wien begrüßt wurde hingegen die Fördersummen. Vermisst werden hingegen Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung. Die Begutachtungsfrist endet am Mittwoch.

Ziel der neuen 15a-Vereinbarung mit den Bundesländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22 ist unter anderem die Stärkung der elementaren Bildungseinrichtungen. Der Bund gewährt den Ländern in den Kindergartenjahren 2018/19 bis 2021/22 Zweckzuschüsse in der Höhe von 142,5 Mio. Euro, hiervon 70 Mio. Euro für die Besuchspflicht pro Kindergartenjahr. Die Vereinbarung bringt auch das viel diskutierte Kopftuchverbot für Kinder.

Die St. Nikolausstiftung der Erzdiözese Wien, in der an 86 Standorten in Wien rund 6.100 Kinder betreut werden, begrüßt die Summen und die Zweckwidmung. Laut Kathpress hat man aber an den Zielen der Sprachförderung viel auszusetzen. Positive Ergebnisse in der Volksschule werde es nur mit Reformen und Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung in den Kindergärten geben, diese habe der Bund jedoch erneut verabsäumt. Pädagogen seien daher nicht mehr in der Lage, weitere Aufgaben zu übernehmen, wenn die Zahl der Kinder in einer Gruppe so bleibe wie vor über 30 Jahren. Höchste Zeit wäre es auch, die Elementarpädagogik in die Bundeskompetenz einzugliedern.

Die Tiroler Kinder- und Jugendanwaltschaft spricht sich gegen ein striktes "Verbieten" des Kopftuchs aus. Viel eher sollte der Fokus auf Gesprächen mit den Erziehungsberechtigten und den Kindern liegen. Ein Verbot alleine würde die Familien vor den Kopf stoßen und die Bereitschaft, das Gesetz zu befolgen, mindern, gab die Kinder- und Jugendanwaltschaft zu bedenken. Sanktionen wären wohl die "einfachste" Reaktionsmöglichkeit, denn Elterngespräche brauchen Zeit, hieß es weiters.

Behindertenanwalt Hansjörg Hofer hob in seiner Stellungnahme die Sprachstandsfeststellung hervor. Er fürchtet, dass behinderungsbedingt reduzierte Sprachfertigkeiten zu einer Zuweisung in eine Deutschförderklasse führen könnten und empfiehlt daher, die besonderen Erfordernisse zu berücksichtigen.

Die Caritas für Kinder und Jugendliche forderte unter anderem eine Verbesserung der Betreuungsqualität und hierzu brauche es leistbare Aufgaben, klare Führung und gesellschaftliche Anerkennung, hieß es. Kritisiert wurde, dass der Erfolg all der Bestrebungen vom Wohnort des Kindes abhänge. Es sei leider ausschlaggebend, ob die Gemeinden das Bewusstsein und die Ressourcen haben, dass mit Qualität der ersten Bildungseinrichtung die Weichen gestellt werden.

Die Initiative für ein diskriminierungsfreies Bildungswesen begrüßt das Ziel, die Bildungschancen zu verbessern. Kritik setzte es aber ebenfalls am Kopftuchverbot, es wird daher gefordert, auf "diskriminierende Textpassagen" zu verzichten.