APA - Austria Presse Agentur

Lohndumping: Installateur musste Chef Lohn zurückgegeben

Bei der Beratung für ungarische Dienstnehmer ist der ÖGB Burgenland auf einen schweren Fall von Lohndumping gestoßen. Ein Installateur aus Ungarn musste laut seinen Angaben dem Arbeitgeber im Burgenland regelmäßig einen Teil seines Lohnes zurückgeben, den er aufs Konto überwiesen bekommen hatte. Dem Mann seien so geschätzt rund 15.000 Euro entgangen.

Das besondere an dem Fall sei, "dass wir diesmal die Chance haben, beweisen zu können, was tatsächlich passiert ist", schilderte ÖGB-Arbeitsrechtlerin Marta Pinkert. "Es gibt sehr viele solche Fälle in unserer Beratung." An Beweismittel zu gelangen, sei jedoch schwierig: "Wir verfügen über keine Zeugenaussagen und keine Aufzeichnungen von den Dienstnehmern. Außerdem haben sie natürlich Angst um den Job und später auch darum, dass sie keinen neuen Job kriegen nach einem solchen Fall." Deswegen sei es sehr schwierig, derartige Verstöße zu verfolgen.

Doch der 34-Jährige hat sich bereit erklärt, auszusagen, wie mit ihm verfahren wurde. Der gelernte Installateur heuerte nach eigenen Angaben 2016 bei einem Betrieb im Burgenland an, dessen Geschäftsführer, ebenso wie die Arbeitskollegen, aus Ungarn gewesen seien.

Nach einem Probemonat, in dem er rund 700 Euro bekommen habe, sei sein Lohn gestiegen. Allerdings hätten er wie auch seine Arbeitskollegen monatlich Beträge - je nach Arbeitsleistung - zwischen 800 und 1.000 Euro - von dem Geld, das bereits überwiesen war, dem Geschäftsführer wieder zurückbezahlen müssen. "Die das nicht wollten, die sagten das und mussten gehen", erzählte der 34-Jährige. Mitarbeiter seien bei manchen Aufträgen nicht angemeldet gewesen: "Wenn der Chef Angst hatte, dass er Probleme bekommen könnte, dann hat er uns angemeldet."

Der ÖGB will nun arbeitsrechtlich gegen den Betrieb vorgehen. Erster Schritt sei eine Intervention bei der Firma, wo die Ansprüche eingefordert würden, erläuterte Pinkert. Die Frist laufe noch, bisher habe man keine Antwort erhalten. Nun werde die Arbeiterkammer eingeschaltet. Ein vom Betroffenen bevollmächtigter Jurist kann dann weitere Schritte einleiten: Bleiben auch ein zweites und ein drittes Interventionsschreiben unbeantwortet, komme es zu einem Gerichtsverfahren.

Wird vom Unternehmen zu geringer Lohn bezahlt, sind die Strafdrohungen hoch: Bei mehr als drei Mitarbeitern reicht der Rahmen für die Geldstrafe im Wiederholungsfall bis zu 50.000 Euro pro Arbeitnehmer.