APA - Austria Presse Agentur

Menschenrechtsgericht entscheidet über Berlusconi-Beschwerde

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet über eine Beschwerde von Italiens Ex-Ministerpräsident Silvio Berlusconi. Der 82-Jährige hatte sich darüber beklagt, dass er 2013 aufgrund einer Verurteilung wegen Steuerbetrugs für sechs Jahre das Recht verlor, politische Ämter zu übernehmen. Berlusconi sah unter anderem den Menschenrechtsgrundsatz "keine Strafe ohne Gesetz" verletzt.

Mittlerweile ist Berlusconi in Italien jedoch rehabilitiert, weswegen eine Entscheidung aus Straßburg kaum Auswirkungen auf seine politische Zukunft haben dürfte. Ein italienisches Gericht entschied im Mai, dass der Politiker nach einer fast fünfjährigen Sperre wieder bei Wahlen antreten darf. Im Juli kündigte Berlusconi nach Angaben des Menschenrechtsgerichtshofs schließlich an, seine Beschwerde nicht weiter verfolgen zu wollen. Dennoch können die Richter der Großen Kammer noch ein Urteil sprechen - etwa weil der Fall wichtige Rechtsfragen aufwirft.

Gegen den Chef der bürgerlich-konservativen Forza Italia liefen seit den 1990er-Jahren Dutzende Verfahren. Es ging um Vorwürfe wegen Bestechung, Amtsmissbrauchs oder Sex mit Minderjährigen. Rechtskräftig verurteilt wurde er nur wegen Steuerbetrugs.