APA - Austria Presse Agentur

Mobbing an Schule: Untersuchung von Wiener Bildungsdirektion

Im Fall einer Lehrerin an einer AHS in Wien-Währing, der seit 2013 mehrfach systematische Erniedrigung von Schülern vorgeworfen wird, sammelt die Wiener Bildungsdirektion (früher Stadtschulrat) bis Freitagnachmittag Stellungnahmen Betroffener. Eine Gruppe, in der auch Juristen vertreten sind, soll diese sichten und bei nicht anonym vorgebrachten Vorwürfen versuchen, sie zu verifizieren.

"Wir nehmen das Problem ernst, wir werden die Vorwürfe zügig überprüfen", hieß es am Mittwoch auf APA-Anfrage aus dem Büro von Bildungsdirektor Heinrich Himmer. Erste Stellungnahmen seien bereits mit Bekanntwerden der aktuellen Vorwürfe eingelangt.

Die ersten Vorwürfe gegen die Pädagogin wurden in der Bildungsdirektion 2013 dokumentiert. Die betreffende Lehrerin musste deshalb in der Vergangenheit bereits verpflichtend an einer Schulung der Sozialkompetenz teilnehmen. Bereits 2017 hat die Volksanwaltschaft in diesem Fall ein Prüfverfahren eingeleitet. Ergebnis war damals, dass die Behörde im Rahmen ihrer Möglichkeiten alle nötigen Maßnahmen gesetzt habe. Nach einer Beschwerde von Eltern hat die Volksanwaltschaft nun ein weiteres Verfahren eingeleitet. Derzeit würden dafür noch Stellungnahmen gesammelt, hieß es gegenüber der APA.

Eine ehemalige Schülerin der Mathematiklehrerin, hat bis heute mit dem Erlebten zu kämpfen. Die junge Frau befindet sich immer noch in psychotherapeutischer Behandlung, wie sie im Gespräch mit der APA erzählte. Zwei Jahre ging sie auf die Schule, ehe sie wegen der mutmaßlichen Erniedrigungen durch die Lehrerin die Einrichtung verließ.

"Wir durften nicht auf die Toilette und mussten in der Ecke stehen", berichtete die junge Frau von der Stimmung im Klassenzimmer. "Ich musste mich oft übergeben in der Schule. Deshalb bin ich rausgegangen. Ich wusste nicht, was ich sonst machen sollte", sagte die ehemalige Schülerin. Vor zehn Jahren kam das Mädchen im Teenageralter mit ihren Eltern von Ungarn nach Wien und konnte naturgemäß noch nicht so gut Deutsch. Bei ihren Mathematikschularbeiten wurden jedoch auch die Grammatikfehler gerechnet und es hagelte Punkteabzüge, sagte sie.

"Die Lehrerin hat gesagt, ich soll die Schule abbrechen, weil ich nicht gescheit genug bin. Ich soll lieber gleich eine Lehre bei einem Supermarkt machen", sagte die Frau, die mittlerweile erfolgreich studiert. Es sei keine körperliche Bedrohung gewesen, aber psychischer Terror im Teenageralter. "In einer Zeit, wo man sich selbst findet." Wenn sie morgens vor der Schule stand, habe sie zu weinen begonnen und Panikattacken bekommen.

In der Bildungsdirektion hat es bereits 2013 erste Vorwürfe gegen die Lehrerin gegeben. Auch die junge Frau wandte sich in ihrer Schulzeit an die Behörden. Gespräche mit der Pädagogin im Beisein der Mutter sowie mit der Direktorin hätten nichts genutzt. Deshalb habe man Hilfe beim Wiener Stadtschulrat (heute Wiener Bildungsdirektion, Anm.) gesucht. "Es ist nichts passiert", sagte die Betroffene.

Lehrer, denen systematische Erniedrigung von Schülern vorgeworfen wird, sind in Wien "die absolute Minderzahl". Bei 26.000 Pädagogen gebe es "einige Dutzend Fälle pro Jahr", bei denen die Bildungsdirektion wegen gravierender Vorwürfe genau prüft, heißt es auf APA-Anfrage. "Weniger als eine Handvoll" Lehrer werden wegen schwerer Verfehlungen (darunter auch strafrechtliche Verurteilungen) entlassen.

Werden der Bildungsdirektion Verdachtsfälle gemeldet, werden die Fälle zunächst geprüft und Gespräche mit der Personalvertretung geführt. Je nach Schwere kann die Bildungsdirektion verschiedene Maßnahmen setzen: Bei pragmatisierten Lehrern möglich sind neben Ermahnungen und Weisungen ein Verweis, Geldbußen oder - als letzte Möglichkeit - eine Entlassung. Bei Vertragslehrern stehen Ermahnung, Weisungen, Kündigung und Entlassung im Maßnahmenkatalog.

Die Voraussetzungen für eine Entlassung sind dabei abhängig vom Dienstverhältnis: Bei pragmatisierten Pädagogen führen bestimmte strafrechtliche Verurteilungen automatisch zur Entlassung, darüber hinaus kann die Behörde das Dienstverhältnis auch wegen mangelnden Arbeitserfolgs beenden. Die Entlassung kann außerdem als Strafe in einem Disziplinarverfahren ausgesprochen werden.