APA - Austria Presse Agentur

Neues Waffengesetz passierte Ministerrat

Die Regierung hat am Mittwoch das neue Waffengesetz beschlossen. Es wurden nach der Begutachtung einige Änderungen vorgenommen. Das Gesetz enthält u.a. ein generelles Waffenverbot, also auch von Messern und Hiebwaffen, für Drittstaatsangehörige und damit für Asylwerber. Es beinhaltet aber auch Erleichterungen. Bei dem Gesetz handelt es sich im Grund um die Umsetzung einer EU-Richtlinie.

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Regierungskoordinator und Verkehrsminister Norbert Hofer ( FPÖ) sprach nach der Regierungssitzung von einer "Mischung" zwischen Sicherheitsbedürfnis und einzelnen Freiheitsrechte. "Es wurden nötige Verschärfungen vorgenommen und die Rechtssicherheit gestärkt."

Justizwachebeamten und Militärpolizisten wird wie "normalen" Polizisten ermöglicht, Pistole oder Revolver in der Freizeit zu führen. Die Kombination einer gültigen Waffenbesitz- und Jagdkarte erlaubt nun auch das Führen einer Faustfeuerwaffe zur Ausübung der Jagd. Dies soll den Weidmännern eine sichere und effektive Nachsuche ermöglichen. Ab 1. Jänner 2019 dürfen sie der Jagd mit einem Schallmodulator ("Schalldämpfer") nachgehen, um Gehörschäden hintanzuhalten, wobei der Schussknall weiterhin deutlich hörbar bleibt.

Sportschützen können die Zahl der erlaubten Waffen der Kategorie B (vor allem Pistolen, Revolver und halbautomatische Gewehre) leichter als bisher schrittweise erhöhen - innerhalb von 20 Jahren können bis zu zehn Stück zusammenkommen. Magazine mit großer Kapazität - maximal 20 Schuss bei Faustfeuerwaffen, zehn bei halbautomatischen Langwaffen - werden aufgrund der EU-Richtlinie verboten. Der Altbestand muss binnen zwei Jahren gemeldet werden, der Besitz ist aber für alle gesichert.