APA - Austria Presse Agentur

NMS erhalten Übergangsjahr für Pädagogik-Paket

Die Neuen Mittelschulen (NMS) erhalten für die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Pädagogik-Paket von Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) ein Übergangsjahr. Das sieht eine Vorlage vor, die am Mittwoch im Ministerrat beschlossen werden soll. Ansonsten habe es gegenüber dem Begutachtungsentwurf keine größeren Änderungen gegeben, hieß es aus dem Ministerium zur APA.

Eckpunkte des Gesetzesvorhabens: An den Volksschulen werden ab 2019/20 ab dem zweiten Semester der 2. Klasse wieder verpflichtend Ziffernnoten eingeführt - gleichzeitig wird aber in allen Klassen zumindest zusätzlich alternativ beurteilt. Außerdem können Schüler grundsätzlich ab der zweiten Klasse wieder sitzenbleiben. Außerdem werden alle Eltern zu Bewertungsgesprächen über Leistungsstärken und Leistungsstand eingeladen (bisher nur bei alternativer Beurteilung), bei Bedarf können Schüler auch zu Förderunterricht verpflichtet werden.

An den NMS soll es ab der sechsten Schulstufe (2. Klasse) zwei unterschiedliche Leistungsniveaus ("Standard" und "Standard-AHS") geben. Diese lösen die bisher ab der siebenten Schulstufe bestehende Differenzierung in "grundlegende Allgemeinbildung" und "vertiefende Allgemeinbildung" ab. Die siebenteilige NMS-Notenskala wird zwar abgeschafft, an ihre Stelle treten zwei vom System her ähnliche, einander überlappende je fünfteilige Skalen.

Schulautonom erhalten die NMS auch die Möglichkeit, zur Leistungsdifferenzierung ab der sechsten Schulstufe in Deutsch, Mathe und Englisch dauerhafte Gruppen einzurichten - wobei auch während des Schuljahrs zwischen den Gruppen gewechselt werden kann. "Es wird keine starren und fixen Leistungsgruppen geben. Sobald sich die Leistung eines Schülers oder einer Schülerin verbessert, wird er oder sie dem höheren oder niedrigeren Leistungsniveau zugeordnet", so Faßmann in einer Stellungnahme. Als Zeichen der Erneuerung soll die NMS das "Neue" verlieren und zur "Mittelschule" mutieren.

Die Maßnahmen an der NMS werden nun nicht wie geplant ab 2019/20 verpflichtend eingeführt, sondern stufenweise. Das Schuljahr 2019/20 soll zu einem " Übergangsjahr" werden, in dem die Änderungen noch nicht implementiert werden müssen.

Insgesamt sind zu dem Gesetzesentwurf 70 Stellungnahmen eingetroffen. Insbesondere bei der Wiedereinführung der Noten habe es laut Ministerium "unterschiedliche Meinungen gegeben". "Ich habe immer betont, dass ich beides will: Noten und verbale Beschreibung - also neben der Ziffernnote eine transparente Beschreibung, was ein Schüler konkret kann, wo seine Stärken und liegen und welchen Förderbedarf es gibt", so Faßmann. "Genau das setzten wir jetzt um mit der Einführung von kompetenzorientierten Bewertungsrastern und somit klaren und nachvollziehbaren Kompetenzzuschreibungen."