APA - Austria Presse Agentur

Rekruten für private Zwecke eingesetzt: Schuldspruch

Ein 37-jähriger Bundesheer-Beamter ist am Montag in St. Pölten vor Gericht gestanden, weil er laut Anklage Rekruten und einen Heeres-Lkw für private Zwecke eingesetzt bzw. verwendet haben soll. Der Niederösterreicher wurden wegen Missbrauchs der Amtsgewalt zu einer Geldstrafe von in Summe 720 Euro verurteilt. Der Schuldspruch ist bereits rechtskräftig.

Dem Oberstabswachtmeister wurde laut Anklage vorgeworfen, Utensilien, die er für einen privaten Grillbewerb benötigte, im Mai durch Rekruten auf einen Bundesheer-Lkw verladen haben zu lassen. Dazu gehörten demnach u.a. Zelte, Kühlschränke, Kaffeemaschinen, Stromverteiler und Heurigentische. Diese sollen anschließend zu einem Wettbewerbsgelände im Waldviertel transportiert und dort durch Rekruten auf- sowie einige Tage später wieder abgebaut worden sein.

Der 37-Jährige zeigte sich nach eigenen Angaben geständig, sagte aber gleichzeitig, "dass es nicht ganz so war", wie in der Anklageschrift dargestellt. Der Niederösterreicher sprach davon, dass es sich bei den Touren zum Wettbewerbsgelände um Lkw-Praxisfahrten für einen Rekruten gehandelt habe. Ein Grundwehrdiener habe ihm beim Ausladen geholfen, einen Befehl dazu habe er nicht erteilt. "Möglicherweise hat er das so aufgefasst", so der Bundesheer-Beamte. Einem zweiten Rekruten habe er angewiesen, beim Beladen zu helfen. Dies sei schon ein Befehl gewesen, räumte der Mann auf eine entsprechende Frage des Richters ein.

Bei den Lkw-Praxisfahrten könne er grundsätzlich frei wählen, wo es hingeht. "Ich habe auch schon Rekruten gefragt, wo sie hinwollen oder wo sie wohnen und wir sind dann dort hingefahren." Einen Schaden habe er nicht verursachen wollen. "Ich hätte die Fahrten nicht gemacht, wenn ich nicht einen dienstlichen Hintergrund gesehen hätte."

Einer der Rekruten, der als Zeuge befragt wurde, gab an, dass die Beladung des Lkw "ein ganz normaler Arbeitsauftrag" gewesen sei. "Ich habe das nicht für schlimm empfunden." Davor habe es vom 37-Jährigen, seinem direkten Vorgesetzten, aber einen Befehl gegeben. Einige Tage später habe er am Wettbewerbsgelände erneut einen Auftrag des Angeklagten erhalten, "das Ganze wieder aufzuladen". Es sei aber nie so gewesen, dass der Beschuldigte gesagt habe "mach das", eine Androhung von Konsequenzen habe es nicht gegeben. Ein ebenfalls als Zeuge befragter Offizier sagte, dass im konkreten Fall kein Schaden im Vermögen der Kompanie entstanden sei.

In ihrem Schlussvortrag hielt die Staatsanwältin anschließend fest, dass der "Vorsatz, den Staat im Vermögen zu schädigen", bereits für eine Verurteilung genüge. Es müsse kein tatsächlicher Schaden entstanden sein. Der Verteidiger des Angeklagten sagte, er wolle "nichts schönreden". Das Be- und Entladen von Lkw diene allerdings ebenso wie das Aufstellen von Zelten dem Ausbildungszweck von Rekruten. Diese seien also so beschäftigt worden, wie sie gewöhnlich im Rahmen ihrer Ausbildung eingesetzt werden.

Bei der Strafbemessung wurde der bisher ordentliche Lebenswandel des 37-Jährigen als mildernd gewertet, das Schöffengericht hielt eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je vier Euro für ausreichend. Als erschwerend wurde die mehrfache Tatwiederholung erachtet. Der Angeklagte sei kein "klassischer Schwerverbrecher, der sich selbst bereichern will", hielt der Richter fest. Sowohl der Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft verzichteten auf Rechtsmittel.