APA - Austria Presse Agentur

Sonderklassegebühren - Kurz: Keine Bevorzugung in Spitälern

Die Bundesregierung hat am Mittwoch bestritten, dass sie die Bevorzugung von Sonderklassepatienten im ambulanten Bereich der Spitäler ermöglichen will. "Das kommt nicht und war auch nicht geplant", betonte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) nach dem Ministerrat. Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) erklärte: "Das ist eine Erfindung der Opposition."

Stein des Anstoßes ist eine Novelle des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes (KAKuG), die am Dienstag im Gesundheitsausschuss des Nationalrats behandelt worden war. Sie soll den Ländern in ihren öffentlichen Spitälern die Einhebung von Sonderklassegebühren für jene ambulanten Eingriffe ermöglichen, die bisher stationär durchgeführt wurden.

"Der Einhebung solcher Sondergebühren haben adäquate Leistungen gegenüber zu stehen", steht dazu in den Erläuterungen des Gesetzes, was die Opposition auf die Barrikaden trieb. Es wurde von "VIP-Behandlung" und einer "Fast Lane" für Sonderklassepatienten gewarnt, also einer Bevorzugung bei den Wartezeiten.

Kurz stellte dazu klar, dass eine Bevorzugung von Menschen mit mehr Geld in diesem Bereich keinesfalls kommen werde. "Wir lehnen das klar ab und schreiben das notfalls explizit ins Gesetz." Weder kürzere Wartezeiten, noch eine sonstige bessere Behandlung noch eine freie Arztwahl werde im ambulanten Bereich kommen. Die Initiative für die Regelung stamme zudem noch aus der Zeit vor der türkis-blauen Bundesregierung, wurde in Regierungskreisen betont.

Auch Hartinger-Klein meinte, dass so etwas aufs Schärfste abzulehnen sei und auch nicht im Gesetz stehe. "Jeder im stationären und ambulanten Bereich ist gleich zu behandeln." Zur Verwirrung hatte allerdings sie selbst beigetragen. Im Gesundheitsausschuss hatte sie nämlich noch gemeint, dass die Sonderklasse bei ambulanter Behandlung etwa hinsichtlich des Wartebereichs oder der freien Arztwahl bestehen könnte.