APA - Austria Presse Agentur

Spionagefall - VdB: Wird Verhältnis nicht ernsthaft trüben

Bundespräsident Alexander Van der Bellen will den mutmaßlichen Spionagefall im österreichischen Bundesheer nicht überdramatisieren. "Das wird unser Verhältnis zur russischen Regierung auf Dauer nicht ernsthaft trüben", meinte Van der Bellen am Montagabend in der "ZiB 2" des ORF. "Alle Geheimdienste dieser Welt" würden versuchen, auf solchen Wegen an Informationen zu kommen.

Angesprochen auf den Rückzieher Österreichers beim UNO-Migrationspakt gab sich Van der Bellen ebenfalls konziliant. Die Entscheidung der Bundesregierung, sich aus dem Abkommen zurückzuziehen, habe ihm zwar leidgetan, sie sei aber "legitim" gewesen. Man könne allenfalls daraus lernen, sich bei ähnlichen Fragen in der Zukunft rechtzeitig zu überlegen, "was spricht dafür, was spricht dagegen". Die von Regierungsmitgliedern vorgebrachten Bedenken seien zwar berechtigt, hätten aber schon "vor zwei Jahren geltend gemacht werden" sollen, so Van der Bellen.

Die Staatsanwaltschaft Salzburg beantragte am Montag die Verhängung der Untersuchungshaft über den festgenommenen, pensionierten Bundesheer-Offizier. Der 70-jährige Salzburger steht im Verdacht, über zwanzig Jahre lang für Russland spioniert zu haben. Über die Untersuchungshaft soll morgen, Dienstag, am Landesgericht Salzburg entschieden werden.

Der Verdächtige war in der Nacht auf vergangenen Samstag in Oberösterreich festgenommen worden. Er wurde in Verwahrungshaft genommen und ausführlich einvernommen. Nach Prüfung der bisherigen Ermittlungsergebnisse, insbesondere der umfangreichen Vernehmungsprotokolle des Beschuldigten, geht die Staatsanwaltschaft von "einer dringenden Verdachtslage in Richtung des Vergehens des geheimen Nachrichtendienstes zum Nachteil Österreichs (§ 256 StGB), sowie darüber hinaus auch in Richtung der Verbrechen des Verrats von Staatsgeheimnissen (§ 252 Abs 1 StGB) sowie der vorsätzlichen Preisgabe eines militärischen Geheimnisses (§ 26 Abs 2 Militärstrafgesetz) aus", hieß es am Montag in einer Aussendung der Staatsanwaltschaft Salzburg.

Die Tathandlungen ereigneten sich laut Staatsanwaltschaft "fortlaufend in den Jahren 1992 bis Ende September 2018, wobei Tatorte auch im Bundesland Salzburg lagen". Die Behörde geht weiters davon aus, dass sowohl der Haftgrund der Tatbegehungsgefahr, also die Gefahr weiterer Delinquenz, als auch der Haftgrund der Fluchtgefahr vorliegt. "Aufgrund des dringenden Tatverdachtes und der genannten Haftgründe beantragte die Staatsanwaltschaft Salzburg heute Nachmittag beim Landesgericht Salzburg die Verhängung der Untersuchungshaft."

Wegen der Bedeutung des Ermittlungsgegenstandes werde das Verfahren als Verschlusssache geführt, wurde betonte. "Nähere Auskünfte zum Inhalt des Verfahrens können daher derzeit nicht gegeben werden", informierte die Staatsanwaltschaft.

Über eine etwaige Verhängung einer Untersuchungshaft soll am Dienstag entschieden werden. Ein Sprecher des Landesgerichtes Salzburg erklärte auf Anfrage der APA, die Anhörung des Beschuldigten vor der zuständigen Haft- und Rechtsschutzrichterin werde am Dienstag stattfinden. Nach der nicht-öffentlichen Anhörung werde entschieden, ob eine U-Haft verhängt wird.