Strengere Regeln für Wiener Hundehalter beschlossen
Die Neuerungen betreffen in erster Linie Listenhunde. Deren Besitzer müssen ihrem Vierbeiner künftig Beißkorb und Leine anlegen. Ausnahmen gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die verpflichtende Absolvierung eines Hundeführscheins bleibt aufrecht, die Prüfungen werden aber strenger. Eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille wird ebenfalls eingeführt.
Änderungen kommen aber auch auf Besitzer "normaler" Hunde zu. Sie müssen künftig einen Sachkundenachweis vorlegen - also einen Kurs absolvieren, in dem grundlegendes Wissen über Umgang und Haltung von Hunden vermittelt wird. Das Gesetz soll Anfang 2019 in Kraft treten, der Stichtag für den Sachkundenachweis wurde mit 1. Juli festgelegt.
Beschlossen wurde die Novelle mit den Stimmen von SPÖ, Grünen und ÖVP. Das hätte eigentlich schon im Zuge der Landtagssitzung am vergangenen Donnerstag passieren sollen. FPÖ und NEOS hatten sich allerdings quergelegt und verhindert, dass die erforderliche zweite Lesung des Gesetzes gleich im Anschluss an die erste Lesung durchgeführt wird. Denn dafür braucht es die Zustimmung von zwei Dritteln der Abgeordneten - die allein durch die Ablehnung der FPÖ nicht mehr gegeben war. Deshalb musste nun eine Landtagssitzung anberaumt werden, die nur die zweite Lesung des Tierhaltegesetzes zum Inhalt hatte und somit nach lediglich einer Minute wieder vorbei war.
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