APA - Austria Presse Agentur

Subkow laut Moskauer Gericht weiter Olympiasieger

Ein Moskauer Gericht hat am Mittwoch entschieden, dass die Aberkennung der zwei Bob-Goldmedaillen von Alexander Subkow von Olympia 2014 auf Russlands Territorium keine Gültigkeit habe. Subkow hatte bei den Spielen in Sotschi zweimal Gold gewonnen. Im Februar hat der Internationale Sportgerichtshof (CAS) aber die Gold-Aberkennung durch das Internationale Olympischen Komitee (IOC) bestätigt.

Im vergangenen Dezember begründete das Internationale Olympische Komitee (IOC) die Sperre des nunmehrigen Präsidenten des russischen Bob-Verbandes mit einer eindeutigen Beweislage. Probenbehälter seien manipuliert worden, Subkow habe zudem einen für Menschen unerklärlich hohen Salzgehalt im Urin gehabt. Der CAS lag damit auf einer Linie, der ursprünglich lebenslange Olympia-Bann des heute 44-Jährigen galt dann aber nur für die heurigen Spiele in Pyeongchang.

Die Gerichtsentscheidung von Moskau hat freilich keine Auswirkung auf die grundsätzliche internationale Sperre des Ex-Sportlers. Dass er sich innerhalb der Landesgrenzen nun weiter zweifacher Olympiasieger nennen darf, macht für Subkow aber einen Unterschied. "Mein Status als Olympiasieger auf russischem Territorium ist wichtig für mich." Er hatte die ihm zur Last gelegten Dopingvergehen geleugnet.