APA - Austria Presse Agentur

Tödlicher Buggy-Unfall auf Bahnhof: Diversion für Mutter

Nach dem Unfall am 4. Oktober 2017 am Bahnhof Puch bei Hallein, bei dem der Sog eines Güterzuges einen Kinderwagen erfasst hat und ein Kleinkind tödlich verletzt worden war, hat die Staatsanwaltschaft Salzburg das Strafverfahren gegen die Kindesmutter unter Bestimmung einer einjährigen Probezeit vorläufig eingestellt. Das teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage der APA mit.

Bei dem Unglück wurde ein einjähriges Mädchen aus dem Buggy geschleudert. Das Kind starb wenig später im Krankenhaus. Als der Unfall passierte, soll die Mutter den Kinderwagen laut Polizei aus der Hand gegeben haben, weil sie sich ihrem dreijährigen Sohn zugewandt hatte.

Ermittelt wurde wegen des Verdachtes der fahrlässigen Tötung. Die Staatsanwaltschaft holte mehrere Gutachten zum Unfallhergang ein. Demnach wurde festgestellt, dass der Kinderwagen "nicht eingebremst" war. Wäre die Feststellbremse angezogen gewesen, hätte sich der Kinderwagen nicht bewegt.

Dem Lokführer oder den ÖBB traf den Ermittlungen zufolge keine Schuld. Laut einem Gutachten hat der Zug den Bahnhof "regelkonform" passiert. Er hat die zulässige Maximalgeschwindigkeit nicht überschritten, seine Durchfahrt wurde auch optisch und akustisch angekündigt. Es seien alle vorgegebenen, geltenden Bestimmungen für die Durchfahrt eingehalten worden, konstatierte ein Sachverständiger.

Nach Einschätzung des zuständigen Staatsanwaltes sei ein Sorgfaltsverstoß der Kindesmutter zu erkennen gewesen, indem die Feststellbremse des Kinderwagens beim Bahnsteig nicht eingesetzt worden sei, "sodass es aufgrund der Sogwirkung des durchfahrenden Zuges zu dem Unfall kommen konnte", erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, Marcus Neher, am Donnerstag gegenüber der APA.

Nachdem aber keine auffallende Sorglosigkeit zur Vernachlässigung der Aufsichtspflicht geführt habe, könne mit einer Diversion vorgegangen werden, "weil angenommen werden kann, dass es nicht der Verurteilung der Kindesmutter bedarf, um sie oder Dritte von einem vergleichbaren Versehen abzuhalten", erläuterte Neher. "Von der Verfolgung der Kindesmutter wegen fahrlässiger Tötung ist unter Bestimmung einer einjährigen Probezeit vorläufig zurückgetreten worden." Nach Ablauf der Probezeit werde das Strafverfahren gänzlich eingestellt, falls keine strafbaren Handlungen mehr gesetzt werden. Der Verteidiger der Frau habe in ihrem Namen dem diversionellen Vorgehen zugestimmt, sagte der Staatsanwalt. Es gehe dabei nicht um ein Schuldeingeständnis, sondern um eine Verantwortungsübernahme.