APA - Austria Presse Agentur

Totes Baby in NÖ: Keine Beschwerde gegen Enthaftung

Nach dem Fund eines toten Babys in Weikendorf (Bezirk Gänserndorf) wird die Staatsanwaltschaft Korneuburg keine Beschwerde gegen die Enthaftung der Mutter einlegen. Die 18-Jährige bleibt auf freiem Fuß, bestätigte Sprecher Friedrich Köhl am Dienstag einen "Heute"-Onlinebericht. Das Landesgericht Korneuburg war dem Antrag auf Untersuchungshaft am Sonntag nicht gefolgt.

Die Anklagebehörde hält die Ermittlungen wegen Mordes aufrecht. Geprüft wird außerdem, ob die Voraussetzungen für den Tatbestand der Tötung eines Kindes bei der Geburt gegeben sind.

Das tote Baby war am vergangenen Donnerstag von einem Gemeindemitarbeiter in einem Gebüsch entdeckt worden. Dem Obduktionsergebnis zufolge wäre der männliche Säugling lebensfähig gewesen. Ein schriftliches Ergebnis der Obduktion war ebenso wie ein psychiatrisches Gutachten der Beschuldigten ausständig, erklärte Köhl.