APA - Austria Presse Agentur

Ungarn ficht Parlamentsvotum zu EU-Rechtsstaatsverfahren an

Ungarn hat vor dem Gericht der Europäischen Union (EUG) einen Antrag zur Aufhebung des EU-Parlamentsbeschlusses eingereicht, das ein Rechtsstaatsverfahren gegen das Land auf den Weg gebracht hatte. Das gab das Luxemburger Gremium am Donnerstag laut der ungarischen Nachrichtenagentur MTI bekannt. Budapest argumentiert damit, dass die Abstimmung im EU-Parlament nicht regelgemäß gewesen sei.

Das Europaparlament hatte am 12. September in Straßburg für die Einleitung eines sogenannten Artikel-7-Verfahrens gegen Ungarn gestimmt. Dafür war eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Plenum nötig. 448 Abgeordnete stimmten für die Auslösung des Sanktionsverfahrens, 197 dagegen, 48 enthielten sich der Stimme. Bei der Ermittlung der notwendigen Mehrheit wurden - den üblichen Regeln des Parlaments gemäß - die Enthaltungen nicht in Betracht gezogen.

Budapest argumentiert nun, dass dies laut Geschäftsordnung des Parlaments bei diesem speziellen Votum hätte geschehen müssen, da für ein Artikel-7-Verfahren eine "spezifische Mehrheit" vorgesehen sei. Würden auch die Enthaltungen in Betracht gezogen, sei die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit aber nicht zustande gekommen. Auch die FPÖ hat die Rechtmäßigkeit des Beschlusses des EU-Parlaments für ein Strafverfahren gegen Ungarn angezweifelt.

Der im Europaparlament am 12. September angenommene Bericht der Grünen-Abgeordneten Judith Sargentini führte schwerwiegende Verletzungen der Demokratie und der europäischen Werte in Ungarn an und forderte die Einleitung eines EU-Rechtsstaatsverfahrens. Die letztendliche Entscheidung über mögliche Strafmaßnahmen liegt bei den EU-Staaten. Die EU-Kommission hatte ein solches Verfahren im Dezember bereits gegen Polen eingeleitet.