APA - Austria Presse Agentur

Unglück bei Loveparade hätte verhindert werden können

Das Loveparade-Unglück 2010 in Duisburg mit 21 Toten hätte nach Ansicht eines Gutachters verhindert werden können. "Im Rahmen des Planungs-, Genehmigungs- und Abnahmeprozesses gab es mehrere Anhaltspunkte, um die Nichteignung des Veranstaltungsgeländes für die erwarteten Besuchermengen feststellen zu können", stellte der Gerichtsgutachter Jürgen Gerlach im Loveparade-Strafprozess fest.

Wären anerkannte Regeln der Technik angewendet worden, hätte dies zur Erkenntnis geführt, dass insbesondere die "Vereinzelungsanlagen" an den Einlassstellen für die erwarteten Besuchermengen nicht ausreichten, schrieb Gerlach. Auch am Veranstaltungstag selbst hätte es noch Möglichkeiten gegeben, die tragischen Ereignisse zu verhindern, schreibt der Gutachter in einer fünfseitigen "Zusammenfassung von vorläufigen Erkenntnissen und Ausblick".

Gerlach hatte den dritten und abschließenden Teil seines vorläufigen schriftlichen Gutachtens am Mittwochabend an das Gericht übergeben. Bei der Loveparade am 24. Juli 2010 in Duisburg gab es am einzigen Zu- und Abgang zum Veranstaltungsgelände ein so großes Gedränge, dass 21 Menschen erdrückt und mindestens 652 verletzt wurden. Angeklagt sind sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier des Veranstalters Lopavent. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor. Der Strafprozess läuft am 8. Dezember seit genau einem Jahr.