APA - Austria Presse Agentur

UNO-Migrationspakt laut Kneissl rechtlich nicht bindend

Außenministerin Karin Kneissl (FPÖ) hat die EU-Kommission hinsichtlich des UNO-Migrationspakts, dem Österreich ferngeblieben ist, darauf hingewiesen, dass Resolutionen der UNO-Generalversammlung wie eben der "Globale Pakt für sichere, geordnete und geregelte Migration" rechtlich nicht bindend seien. Das geht aus einem Positionspapier hervor, das Kneissl EU-Kommissar Johannes Hahn übergab.

Demnach war das Positionspapier vom gestrigen Montag die Reaktion auf eine "Anmerkung" (note) bzw. "Meinung" (opinion) des Rechtsdienstes der EU-Kommission - laut Außenamt ein "internes Dokument". Am Dienstag war auf Anfrage der APA bei der EU-Kommission allerdings von einer "Meinung" oder einem "Gutachten" des Rechtsdienstes nichts bekannt.

In FPÖ-Aussendungen war am Dienstag von einem "Gutachten" des Rechtsdienstes die Rede. Vizekanzler Heinz-Christian Strache sah darin, "den Versuch der Europäischen Kommission, den angeblich rechtsunverbindlichen Pakt durch die Hintertüre verbindlich zu machen". Er habe daraufhin die Außenministerin ersucht, das Positionspapier zu übergeben. In der EU-Kommission ist nicht der Österreicher Hahn sondern Dimitris Avramopoulos inhaltlich für Migration zuständig.

Laut FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky geht aus den Ausführungen des Rechtsdienstes hervor, dass der UNO-Migrationspakt "für alle EU-Staaten verbindlich sei". Kneissl widersprach in ihrem Positionspapier nicht nur einer Sichtweise pro Rechtsverbindlichkeit des UNO-Migrationspaktes, sondern merkte auch eine unterschiedliche Meinung zu zwei anderen Punkten in der "Meinung" des Rechtsdienstes an.

Das Thema war vor Kurzem auch von Ungarns rechtskonservativer Regierung aufgebracht worden, die den Pakt ebenfalls ablehnt. Außenminister Peter Szijjarto warf der EU-Kommission vor, in geheimer Aktion daran zu arbeiten, den Pakt für alle EU-Mitgliedsstaaten verbindlich zu machen - auch für die insgesamt neun der 28 Mitgliedsländer, die ihm gar nicht beigetreten sind. "Geheimdokumente", die dem Staatsfernsehen M1 zugespielt worden seien, würden das belegen.

Schon am Tag nach Szijjartos Ausführungen hatte eine ungarische Journalistin beim Mittagsbriefing in Brüssel am 11. März diesbezüglich gefragt. Ein Sprecher der EU-Kommission antwortete, er wisse davon nichts und könne dazu auch nichts sagen. Was auch immer in der Kommission kursieren sollte, sowie auch der Output des Rechtsdienstes, sei jedenfalls generell nicht mit der Position der EU-Kommission gleichzusetzen, betonte er. Die Position der EU-Kommission zum UNO-Migrationspakt sei bisher gewesen und sei weiterhin: Er "ist nicht rechtlich bindend. Er schafft kein gesetzliches Recht auf Zuwanderung, und er will nicht zu regulärer Migration ermutigen. Er will illegale Einwanderung, Schlepperei und Menschenhandel bekämpfen. Für Teilnehmerstaaten entstehen keine Verpflichtungen gemäß ihrem heimischem oder internationalem Recht, und Staaten können frei entscheiden, ob sie sich an seiner Umsetzung beteiligen oder nicht."

Strache und Vilimsky, der bei der EU-Wahl Ende Mai als Spitzenkandidat der Freiheitlichen antritt, sahen sich am Dienstag in ihrer Haltung, den Pakt abzulehnen bestärkt. Der Rechtsdienst berät die EU-Kommission und trifft keine Entscheidungen, was er produziert gilt generell als "intern" und nicht offiziell.

Die ÖVP-FPÖ-Regierung unter Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) war dem UNO-Migrationspakt im Vorjahr ferngeblieben, nachdem Österreich auf Beamtenebene jahrelang daran mitverhandelt hatte. Die Regierung stößt sich vor allem an einem "schwammigen" Migrationsbegriff. Bundespräsident Alexander Van der Bellen warnte im Vorjahr rund um die Absentierung vor einem möglichen Ansehensverlust für Österreich.